Ware zurückgeben?
Hi, ich habe etwas vor paar Wochen gekauft und möchte es zurückgeben. Nach wie vielen Wochen darf man es noch zurückgeben? Soweit ich gehört habe, ist das mit den 2 Wochen nur bei online Bestellung.
6 Antworten
sofern es nicht unter die Gewährleistung fällt und kein online Kauf war besteht kein Rückgaberecht, sondern nur auf Kulanz des Händlers.
Fällt es unter die Gewährleistung ist es abhängig vom Produkt bis zu 6 Monate aber da hat der Händler erstmal das Nachbesserungsrecht, sprich Reparatur oder gleichwertiges Neugerät
Entschuldigung bitte, wenn ich das flasch gelesen haben sollte. Wollte Dich nicht angreifen. Aber Du schriebst: "sofern es nicht unter die Gewährleistung fällt und kein online Kauf war besteht kein Rückgaberecht, "
Und ein Rückgaberecht gibt es seit 8 Jahren nicht mehr. Bis dahin konnten Käufer auswählen zwischen Widerrufs- und Rückgaberecht. Das eine mit der 40-Euro-Klausel und Versandkostenübernahme etc. Wurde dann vereinfacht zum Widerrufsrecht.
Ähmm doch. Soll ich es Dir raussuchen? OK. Mache ich:
Bis 2013 sah da so aus: https://wirtschaftsrecht-news.de/2013/08/widerrufs-und-ruckgaberecht/
Bis dahin gab es beides. Ein Rücknahme- und ein Widerrufsrecht. Das wurde dann geändert.
Seit 2014 gilt einheitlich das Widerrufsrecht: https://www.it-business.de/was-ist-das-14-tage-rueckgaberecht-a-597716/
ich hab in meinem Heimaland als Jugendlicher mal neben der Schule Recht "studiert" genau genommen religiöses Recht. Nein nicht die Sharia sondern jüdisches Recht. Glaub mir dagegen ist das Eu Recht noch simpel gestrickt.
Nur mal kleines Bsp ist zwar bissel ab vom Thema aber Fundsachen. In Deutschland im Fundbüro abgeben und entweder nach Zeit X behalten dürfen oder bei Eigentümer der sich meldet ne gewisse Pauschale des Fundwertes bekommen. Im jüdischen Recht stellt man sich die Frage brauch der eigentliche Besitzer das Fundgut noch oder ist davon auszugehen, dass er den Verlust nicht Betrauern wird. Heißt im Zweifel muss man selbst aktiv werden und recherchieren wer ist der Eigentümer und in welchen finanziellen Verhältnissen lebt diese Person. Und als zweites gilt dann die Notlage, ist dein Überleben von diesem Fund abhängig, würde der eigentliche Besitzer sofern sein Leben nicht davon abhinge sich strafbar machen, wenn er sein Eigentum zurückfordern würde (das gibt guten Zündstoff wenn es um Diebstahl geht ^^ )
Soweit ich gehört habe, ist das mit den 2 Wochen nur bei online Bestellung.
Richtig, nur bei Fernabsatzgeschäften hast Du ein 14-tägiges Widerrufsrecht, aber nicht beim Kauf im stationären Handel.
Außer es wurde individualvertraglich anders abgemacht. So wie meine Frau mir "Klamotten" kauft ;-)
Wo hast du es gekauft? Im Privatverkauf oder im Geschäft? Schreib halt nur die Hälfte der relevanten Informationen hin 😅
Ganz unkompliziert: Ruf an und frag, wie es dort mit dem Rückgaberecht im Geschäft aussieht. Wir können nur spekulieren.
Dann hast Du im Regelfall kein Rückgabe- bzw. Umtauschrecht. Aber vielleicht sind die ja kulant. Einen Rechtsanspruch darauf hast Du aber eher nicht.
Nach 14 Tagen, manche geben 30 Tage zeit
Dachte es wäre online. Im Ladengeschäft ist es aber doch auch ähnlich idR 14 Tage, nur mit Angabe von Gründen als Unterschied, die Verkäufe fragen nunmal was nicht okay war und nehmen etwas aus Kulanz an.
Im Onlinehandel ohne Angabe von Gründen
öhm nee im Geschäft läuft das komplett anders als du es schilderst.
Prinzipiell kein Rückgaberecht im Laden. Wenn dann nur auf Kulanzbasis durch den Händler.
Ausnahme Produkt ist beschädigt oder z.B. Kleidung löst sich schon nach einmal waschen auf, dann gilt die Gewährleistung und die gilt mit umgekehrter Beweislastpflicht, sprich der Händler muss dir nachweisen, dass du das Produkt beschädigt hast und keine Materialschwäche vorlag. Bin mir nicht ganz sicher aber bis zu 6 Monate gilt das so glaube ich
Ich habe ja nur sehr, sehr selten mal etwas zurückgegeben, im Laden nehmen die aber etwas aus Kulanz zurück. Kulanz ist ja keine Pflicht, aber Kulanz ist eher eine Art "unausgesprochenes Gesetz" um mit dem Onlinehandel mithalten zu können ;) Darum kam ich drauf
Und so ist es ja auch. Meine Frau will mir eine Jeans kaufen, und da ich so abgenommen habe und sie mit der Größe nicht sicher ist, nimmt sie 2 Größen mit und macht ab, dass sie die falsche zurück bringen darf. Und das funktioniert auch so.
Aber. Es gibt keinen generellen Rechtsanspruch darauf. Außer man vereinbart das, wie in meinem Beispiel.
Du bist ein böse, böser Mensch ;-) Aber tatsächlich über 10 Kilo.
Glückwunsch, das schaffe ich nie, schon gar nicht vor Weihnachten.
Habe komplett aufgehört Alkohol trinken. Vor einem halbem Jahr. Dachte nicht, dass die paar Biere so viel ausmachen.
Also war es keine Online Bestellung, du hast offline im Laden gekauft?
Dann hast du kein Recht auf Widerruf. Fehlerfreie Ware kannst du nur zurückgeben, wenn der Händler das aus Kulanz zulässt.
Ein Rückgaberecht gibt es seit 2013 nicht mehr.