Wann wird die AFD denn endlich nun verboten?

Sie kann nicht verboten werden 63%
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Das dauert noch 13%

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11 Antworten

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Sie kann nicht verboten werden

Ja, in Sachsen. Aber eben nicht im Bund. Das beantwortet deine Frage schon mal.

Wobei Prädikate wie "gesichert rechtsextrem" auch eher den Verfassungsschutz angreifbar machen als die Partei.

Die AfD wird aufmerksam beobachtet, wie ja auch diese Einstufung zeigt. Der Rechtsstaat ist durchaus wachsam.

andere Antwort

Du meinst Sachsen....

Auf Bundesebene eine Partei zu verbieten braucht sehr viel Evidenz und man muss nachweisen können, dass sie die demokratische Grundordnung, den Rechtsstaat stürtzen möchte.

Die Landesverbände sind lokal unterschiedlich extrem, daher muss man das differenziert betrachten aber der zwingende Punkt ist, dass die Parteifunktionäre und Parteiführung wie Chrupalla, Höcke, Weidel, Krahr usw.. natürlich Rechtsextreme sind un die Ausrichtung der Politik bestimmen.

Die Tatsache dass dieser rechtsextreme Dreck trotz der unglaublichen Anzahl an Beweisen, Indikatoren Fakten, noch nicht verboten sind ist eine Paradebeispiel für unseren Rechtsstaat und Meinungsfreiheit, aber man kann nur hoffen, dass es bald soweit sein wird und der längst überfällige Schritt getan wird.


horribiledictu  08.12.2023, 16:43

...und Rechtsstaat und Meinungsfreiheit abgeschafft werde, meinst du?

Blade94  08.12.2023, 16:56
@horribiledictu

Ich habe Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Sicherheitsorgane. Wenn die ein Okay bezüglich einem Weiterbestand der Partei geben, dann muss ich das akzeptieren, auch wenn ich als Antifaschist diese Leute für eine degenerierte Plage, die unsere Zivilisation heimsucht halte. Ich kann das sehr gut unterscheiden, keine Sorge...:)

Thiazi  09.12.2023, 15:01

Sachsen ist nur das neuste, davor wurden bereits die Landesverbände von Sachsen anhalt und Thüringen als rechtsextrem eingestuft.

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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) sieht in Artikel 21 Absatz 2 vor, dass Parteien verboten werden können, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

Für ein Parteiverbot müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Partei muss eine verfassungsfeindliche Haltung vertreten. Dies bedeutet, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnt und sie beseitigen will.
  • Die Partei muss diese Haltung aktiv-kämpferisch, also in einer Weise umsetzen wollen, die eine erfolgreiche Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zumindest möglich erscheinen lässt.

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht bisher nur in zwei Fällen ein Parteiverbot ausgesprochen: 1952 gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

Da nicht mal die NPD verboten wurde, denke ich nicht, dass es bei der Afd zu einem Verbot kommen wird.

In einem weiteren Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hat das Bundesverfassungsgericht 2003 das Verfahren wegen Verfahrenshindernissen eingestellt. Ein zweites Verbotsverfahren gegen die NPD wurde 2017 ebenfalls nicht erfolgreich abgeschlossen.

Quelle:

BMI - Parteiverbot (bund.de)

Woher ich das weiß:Recherche

Es wird in absehbarer Zeit kein Verbotsverfahren gegen die AfD geben. Diverse Einstufungen etc. sind längst keine hinreichenden Gründe für eine Verbotsverfahren. Wenn der Verbotshammer schon geschwungen wird mus er auch vernichtend treffen. Wenn das nämlich nicht klappt, sonnt sich dieser Haufen nur noch mehr in seiner Märtyrerrolle.

Sie kann nicht verboten werden

So einfach ist das nicht. Sie hat ja auch eine große Wählerschaft.

An Stelle eines Verbots sollten die großen Parteien mal überlegen, was sie falsch machen, wenn ihre Wähler zur AfD überlaufen.