Wann und wie darf der Staat in unsere Grundrechte eingreifen?

2 Antworten

In dem Rahmen, wie es die Grundrechte selber vorgeben. Darunter fallen bspw. die Bekämpfung einer Pandemie oder der Schutz der inneren Sicherheit.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich gerne mit aktueller Innen- & EU-Politik

Wann ein Grundrecht eingeschränkt werden kann, das ist in Artikel 19 des Grundgesetzes (GG) und in den Grundrechten selber geregelt. So können nur diejenigen Grundrechte eingeschränkt werden, deren Einschränkung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nach dem Grundgesetz selber zulässig ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, dürfen Grundrechte zudem nur dann eingeschränkt werden, wenn dies zur Erreichung eines verfassungsrechtlich legitimen Zweckes erforderlich ist, die Einschränkung zur Erreichung dieses Zweckes nicht unverhältnismäßig ist und die Einschränkung darf auch nur solange fortbestehen, wie sie zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich ist. Umso schwerer die Eingriffsschwere in ein Grundrecht ist, umso besser, muss der Staat diese begründen können und umso häufiger muss der Staat überprüfen, ob die Einschränkung noch erforderlich und nicht unverhältnismäßig ist.

Mfg