Wann sollte ich bei welchem Amt anrufen | GdB-Erhöhung?
Ich bin erwerbstätig und hatte bislang einen Grad der Behinderung von 40%. Mein Zustand hat sich verschlechtert, sodass ich de facto einen von 70% habe.
Dementsprechend habe ich am 1. September 23 einen Antrag auf Erhöhung gestellt. Am 5. März hatte ich ein Gutachten in der Klinik.
Seitdem habe ich nichts mehr von irgendwem gehört, weder wurde mir das Gutachten zugeschickt, noch wurde ich nach weiteren Dokumenten gefragt, noch sonst was.
Ab wann wird diese Wartezeit „ungewöhnlich“? Wann sollte ich wen kontaktieren?
1 Antwort
Anrufen gar nicht.
Persönlich hingehen oder Brief schreiben.
Nur im erforderlichen Fall Verbraucherzentrale/Beratungsstelle vor Ort oder Anwalt einschalten.
Wann immer es Dich danach gelüstet :)
Vier Monate nach der Begutachtung darfst Du meiner Meinung nach mit einer Anfrage durchstarten :)
Gut zu wissen. Aber wann?