Darf der Vermieter einen Sichtschutz Zaun entfernen ?
Guten Tag,
wir haben momentan eine ,,Interessante“ Situation mit unserer Vermieterin. Unsere Vermieterin hat bei uns bereits eine mindestens 2,50m hohe Hecke wegschneiden lassen. Vor dieser Hecke stand und steht immer noch ein 1,80m hoher Zaun. Dieser Zaun steht nun zwischen unserem Garten und einem kleinen öffentlichen Fahrradweg. Diesen möchte sie nun auch noch wegmachen lassen und für 1-2 Wochen offen stehen lassen.
Meine Frage nun ist, darf sie einfach jeglichen Sichtschutz in Richtung eines Öffentlichen Grundes wegmachen und alles so offen lassen? Der Garten wäre dann für jeden frei zugänglich. In dem Garten und der anliegenden Garage + Küche sind selbstverständlich Wertsachen etc. Daher kann ich es mir nicht eigentlich nicht vorstellen, da ich es aber nicht genau weiß, frage ich lieber nach.
Vielen dank im Voraus
und für 1-2 Wochen offen stehen lassen.
Also ist die Errichtung einer neuen Einfriedung geplant?
Richtig
3 Antworten
Ja natürlich. Es ist ja ihr Eigentum. Da kann sie alles so einrichten wie es ihr gefällt. Kann auch eine Kette spannen. Und ja, sie hätte das auch mit euch absprechen können. Um des lieben Friedens Willen.
Euer Eigentum müsst ihr selber sichern. Kann auch sein, daß jetzt frei laufende Hunde in den Garten kacken oder die Rehe eure Erdbeeren fressen usw. Du bist Mieter. Du kannst das Mietverhältnis kündigen und dir eine andere Wohnung suchen. (Überspitzt, ich will dich nicht ärgern)
Als wenn die Hecke und die Leere? Kletterwand einen Einbrecher, darin hindert euer GS zu betreten.
Das Betreten eines sichtbaren Grundstückgrenze auch OHNE! Zaun ist ja schon Hausfriedensbruch. und damit Anzeigbar.
Du hattest eine Hecke und die nicht bewachsene Kletterwand. Einbruchsschutz ist das nicht.
Meine KW ist voll mit echten und Hybrid Clemmis, Geißblatt die auch jetzt teilweise noch blühen, eine Wildrose Und die ist als einzige das was andeutungsweise als Einbrecherschutz gelten könnte.
Bei euch langt ein Tritt gegen das Gitter, dann ist man auf dem Grundstück. (GS)
Sichtschutz ist keine Sicherheitsbarriere. Die Frage ist eher, warum Ihr Küche und Garage nicht abschließbar haltet.
Sind die. Dennoch haben wir auch Gartenmöbel Öfen etc. diese passen leider nicht alle in verschließbare Räume!
In den Keller stellen, anketten, in der Garage zwischenlagern.
Kann diesem Satzbau leider nicht folgen