Wann muss ein Lehrer eine Ex zurück ziehen?

5 Antworten

Ich fürchte ich muss dich enttäuschen, aber da gibt es meines Wissens nach keine Regel (in Bayern). Wir haben da früher auch mal drauf spekuliert, bis und gesagt wurde, dass es so eine Regel nicht gibt. Wir hatten schon Exen mit 5,x-Schnitt und sie wurden nicht zurückgezogen. Allerdings gab es das früher (zu Zeiten unserer Großeltern) ziemlich sicher, vielleicht hat sich dieses (meines Wissens nach) Gerücht deshalb so hartnäckig gehalten.

In § 54 Absatz 7 der bayerischen Gymnasialschulordnung ist geregelt, dass ein Schulleiter eine Schulaufgabe für ungültig erklären kann, " wenn die Anforderungen für die Jahrgangsstufe nicht angemessen waren oder der Lehrstoff nicht genügend vorbereitet war." Dasselbe gilt auch für Exen. (§ 55 GSO, Absatz 2.) 

Das heißt, der Schulleiter KANN sie für ungültig erklären, muss es aber nicht machen. Es gibt keinen Schnitt oder Maximalanzahl an 5er oder 6er, ab dem/der er es machen kann / muss. Das einzige Kriterium ist, dass der Schulleiter der Meinung ist, dass die Prüfung zu schwer oder zu leicht oder die Schüler vom Lehrer nicht genügend vorbereitet waren.

In der Praxis wird das in den meisten Gymnasien so gehandhabt: Wenn der Schnitt besser als 2,0 oder schlechter als 4,0 ist, muss der betreffende Lehrer die Prüfung (Ex oder Schulaufgabe) dem Fachbetreuer und eventuell auch dem Schulleiter zeigen, bevor er sie herausgibt. Er muss dabei erklären, warum sie so schlecht oder gut ausfällt. (Z.B. Die Schüler haben in letzter Zeit nicht genügend gelernt und ihre Hausaufgaben nur unregelmäßig gemacht und sind daher selbst an den schlechten Ergebnissen schuld.) Überzeugt seine Erklärung den Schulleiter, kann der Lehrer die Prüfung an die Schüler herausgeben. Hat der Lehrer keine überzeugende Erklärung, erklärt der Schulleiter die Prüfung für ungültig und der Lehrer muss eine neue Prüfung entwerfen.

Natürlich könnt ihr als Schüler auch im Nachhinein den Schulleiter darauf hinweisen, dass ihr die Prüfung zu schwer fandet. Er wird sie dann selbst noch einmal kontrollieren oder einem anderen Lehrer mit dem selben Fach zur Kontrolle geben. Die Aussichten, dass eine Prüfung dann auf diesem Weg für ungültig erklärt wird, sind aber sehr gering.

Die ex kann immer zählen unser Lehrer hat mal eine durchgebracht, bei der aus Protest nichts geschrieben wurde, also schnitt von 6,0. Die hat trotzdem gezählt!

fuehlt man sich eigentlich cool, wenn man als 8. klaessler EX schreibt?


haselmo  17.11.2015, 22:48

Das ist nunmal die Abkürzung für Extemporale. Was soll er denn sonst schreiben?

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Gar nicht. Das fällt anderswo unter "unangekündigter Kurztest" und ist zur Leistungsüberprüfung der Klasse jederzeit zulässig. 

-E