Über wie viele Stunden darf der Lehrer bei einer "Ex" (=Extemporale = kurzer, unangesagter Test) abfragen :o?
5. Klasse, Bayern
5 Antworten
Normalerweise darf bei einer unangesagten Ex (für die, die es nicht verstehen: "Extemporale" = Stegreifaufgabe) nur der Stoff der letzten Stunde abgefragt werden. Das beinhaltet aber auch Wiederholungen, die in der Stunde zuvor vorgenommen wurden.
Wenn also jemand in dieser Stunde mündlich ausgefragt wurde, kann das auch Gegenstand der Ex werden.
Über die letzte (Doppel-)Stunde, wenn die Extemporale unangekündigt ist (was normalerweise der Fall ist).
Ich komme nicht aus Bayern, aber ich meine, dass mir eine Kollegin aus Bayern erzählt hat, dass Extemporalen sich nur auf die unmittelbar vorangegangene Stunde beziehen dürfen.
Kann mich aber auch irren.
Google doch mal selbst Schulgesetz + Bayern + Extemporale
Wenn der Lehrer und der letzten Stunden über den Stoff der vorletzten Stunde ausgefragt hat darf er das auch dran nehmen und natürlich Grundwissen
Theoretisch über alles, was Du bislang in diesem Fach gelernt haben solltest. In der Regel wird es jedoch maximal der Stoff des letzten Quartals sein. Was früher war, ist inzwischen Grundlage und wird als bekannt vorausgesetzt.
Nein, das stimmt so nicht. Da eine sogenannte "Ex" unangesagt ist, darf sie normalerweise nur über den Stoff der letzten Stunde gehen.
Eine "Extemporale" und eine "Stegreifaufgabe" ist das gleiche.