Wann erfolgt die erklärung?

3 Antworten

Ich weis bzw habe gelesen das die Steuererklärung im Folgejahr erfolgt

Das ist richtig, zumindest was die Jahressteuererklärungen angeht (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und ggf. Gewerbesteuererklärung).

Ausnahme: Umsatzsteuervoranmeldungen (Die sind dann entweder monatlich oder vierteljährlich abzugeben) - Nur relevant, wenn du bei der Umsatzsteuer nicht die Kleinunternehmerregelung anwendest.

was ich aber nicht verstehe ist, was wenn ich im Dezember 2024 angefangen habe? Dann sind das doch keine 12 monate bzw ein Jahr?

Das macht nichts.

Die Steuererklärungen betrachten das ganze Jahr, egal ob da für 12 Monate oder eben auch nur für 1 Monat was lief.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Die Steuererklärungen für Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sind für das abgelaufene Jahr abzugeben. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Wenn der Betrieb nur einen Teil des Kalenderjahres bestanden hat, dann erklärt man eben nur diesen Teil. Der Zeitraum umfasst also nicht 12 Monate, sondern das Kalenderjahr.

Wenn Du im März '25 erst anfängst, dann gibst Du in 2026 Erklärungen für 2025 ab und der Betrieb hat dann eben erst seit März bestanden.

@TomRichter: bei abweichendem Wirtschaftsjahr umfasst der Besteuerungszeitraum für die Betriebssteuern natürlich das Wirtschaftsjahr, auch dieses muss bei einem RumpfWJ keine 12 Monate betragen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

TomRichter  27.08.2024, 22:58

@kegus:

Finde ich ja toll, dass Du meine Ergänzungen schon selber vorwegnimmst - sogar die, an die ich gar nicht gedacht hatte:-)

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Ek-Steuererklärungen sind immer kalenderjährlich abzugeben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung