Bekomme ich dauerhaft Kindergeld, wenn ich mich im Juni 2024 für ein Studium zum Sommersemester 2025 einschreibe?

1 Antwort

Lies mal da nach:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren

Auszug:

Befindet sich Ihr Kind in einer Übergangszeit, zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn, können Sie weiter Kindergeld beziehen. Das gilt nur, wenn die Übergangzeit einen Zeitraum von 4 Monate nicht überschreitet.

Ein "Sabbatjahr" einlegen, und währenddessen Kindergeld zu beziehen scheint demnach nicht möglich.

Aber, es gibt ja eine Telefonnummer:

Allgemeine Auskünfte
0800 4 555530 (gebührenfrei)

Da bekommst Du sicherlich genauere und treffende Auskunft.