Wann darf ich das Schokoticket fristlos kündigen?

2 Antworten

Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Abonnenten ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises, des Wegfalls der Berechtigung i. S. d. § 97 oder § 118 Abs 3 Schulgesetz NRW, oder eines Schulwechsels in eine nicht dem SchokoTicket-Verfahren angeschlossene Stadt gegeben.

Trifft einer dieser Punkte auf Dich zu?

Nur dann kannst Du fristlios kündigen; aber nicht, weil Du bei einem Unternehmen arbeitest, das Dir ein kostenloses Ticket zur Verfügung stellt.


MekkiMeki 
Beitragsersteller
 08.08.2019, 14:15

Ich war gerade beim Kundencenter und am Ende des Monats muss ich das Ticket abgeben, sonst muss ich eine Gebühr von 10€ zahlen.

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Das Schoko-Ticket kann (und muß sogar) gekündigt werden, da die Nutzungsberechtigung lt. Tarifbestimmungen i. V. mit dem Schulgesetz entfallen ist. Nach Abschluß der Schule darf das Ticket nicht mehr genutzt werden - es muß umgehend zurückgegeben werden.

Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten kündigen.

Daß das automatisch geht, steht aber nicht in den Abonnenmentbestimmungen...


MekkiMeki 
Beitragsersteller
 08.08.2019, 14:15

Ich war gerade beim Kundencenter und am Ende des Monats muss ich das Ticket abgeben, sonst muss ich eine Gebühr von 10€ zahlen.

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