Wann beginnt die Arbeit in Vollzeit?
Wann zählt die Arbeit nach der Ausbildung als Arbeit in Vollzeit ?
-nach dem Berufsschulzeugnis (bestandene Schuljahre)
oder
-nach dem Prüfungszeugnis (bestandene Prüfung)
5 Antworten
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Das Ausbildungsverhältnis endet nach § 21 Berufsbildungsgesetz mit Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss.
Danach bist Du AN und kein Azubi.
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Mit der Ablegung der letzten Prüfung ist das Ausbildungsverhältnis beendet.
Gehst du am nächsten Tag in den Betrieb, und deine Arbeitsleistung wird angenommen, bist du in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis.
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Dein Ausbildungsvertrag ist nur befristet.
Du bekommst einen neuen Vertrag, in dem ist ein Einstiegsdatum notiert.
Ab da zählt die Arbeit als Vollzeit.
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Die Ausbildung ist mit bestehen der Prüfung beendet - dann hast Du am nächsten Arbeitstag entweder einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) oder bist arbeitslos, wenn Du nicht übernommen wirst
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Nachdem du alle Prüfungen bestanden hast ist der Azubi Vertrag hinfällig, dein Chef muss dir dann einen richtigen Arbeitsvertrag geben
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Der Arbeitsvertrag kommt automatisch zustande, wenn die angebotene Arbeitsleistung nicht zurück gewiesen wird.