Wann beginnt die Arbeit in Vollzeit?
Wann zählt die Arbeit nach der Ausbildung als Arbeit in Vollzeit ?
-nach dem Berufsschulzeugnis (bestandene Schuljahre)
oder
-nach dem Prüfungszeugnis (bestandene Prüfung)
5 Antworten
Das Ausbildungsverhältnis endet nach § 21 Berufsbildungsgesetz mit Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss.
Danach bist Du AN und kein Azubi.
Mit der Ablegung der letzten Prüfung ist das Ausbildungsverhältnis beendet.
Gehst du am nächsten Tag in den Betrieb, und deine Arbeitsleistung wird angenommen, bist du in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis.
Dein Ausbildungsvertrag ist nur befristet.
Du bekommst einen neuen Vertrag, in dem ist ein Einstiegsdatum notiert.
Ab da zählt die Arbeit als Vollzeit.
Die Ausbildung ist mit bestehen der Prüfung beendet - dann hast Du am nächsten Arbeitstag entweder einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) oder bist arbeitslos, wenn Du nicht übernommen wirst
Nachdem du alle Prüfungen bestanden hast ist der Azubi Vertrag hinfällig, dein Chef muss dir dann einen richtigen Arbeitsvertrag geben
Der Arbeitsvertrag kommt automatisch zustande, wenn die angebotene Arbeitsleistung nicht zurück gewiesen wird.