Wahlplakat selbst entfernen - Darf man das?

7 Antworten

Eigenmächtiges Entfernen wäre Sachbeschädigung resp. Diebstahl; Du kannst aber das Ordnungsamt informieren oder - was hier vermutlich schneller wäre - das örtliche Büro der jeweiligen Partei anrufen und mit Verweis auf die Sachlage um Entfernung bitten. Erst wenn das nichts bringt, wäre der Gang zur zuständigen Genehmigungsbehörde zwingend.


Peppie85  02.09.2013, 18:09

diebstahl nur, wenn eine zueignungsabsicht vorliegt. sprich du dich daran bereichern willst, oder es in dein wohnzimmer hängen. aber da du die fratze ja eh nicht sehen kannst zweifele ich daran...

in dem fall wäre es unterschlagung und oder sachbeschädigung...

lg, Anna

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Das eigenmächtige Entfernen kann durchaus als Sachbeschädigung oder Diebstahl ausgelegt werden. Allerdings darf die werbende Partei nicht die Benutzbarkeit deines Kinderzimmers beeinträchtigen. Durch das fast vollständige Verdecken des Fensters ist aber genau das gegeben. Ich möchte deshalb vorschlagen das du bei der örtlichen Zentrale der werbenden Partei anrufst und dort verlangst das das störende Objekt umgehend entfernt wird. Setze eine angemessene Frist, so ein bis zwei Stunden, und kündige an danach selbst für Abhilfe zu sorgen.

nein, das darfst du nicht, das ist Sachbeschädigung. Offiziell musst du das ordnungsamt anrufen und die bitten, das zu tun. Oder das parteibüro des des Menschen der auf dem Plakat ist. Solltest du es selber weg machen, dann darfst du dich halt nicht erwischen lassen....

Eigenmächtig abnehmen sicher nicht - aber Du kannst das Ordnungsamt der Stadt anrufen.

Nein das Darfst Du nicht - in einem solchen Fall mußt Du Dich ans Ordnungsamt wenden, die sind zuständig...