Waffengesetz?

2 Antworten

Es geht nicht um "mit einer Hand öffnen", sondern um Messer mit einhändig feststellbarer Klinge. Und das trifft auch auf sogenannte "Cutter" zu, sofern man die Klinge einhändig ausfahren und arretieren kann.

Ja, Cutter Messer sind auch einhand Messer. Aber normalerweise kommt in deren Fall das Bedürfnis, also die Tätigkeit, für die man das mit sich herumträgt dazu.

In dem Fall darf man es zum Arbeiten tragen, müsste es aber wiederum beim Weg zu und von der Arbeit wegsperren.