Ist dieses Messer zum legalen führen inc der Öffentlichkeit geeignet?

3 Antworten

Nein, alleine schon weil es ein so genanntes "Einhandmesser" ist.

Die Klinge ist, dank der Öffnungshilfe (Loch in der Klinge) einhändig zu öffnen und den Bildern zufolge ist es ein so genannter Framelock, die Klinge rastet im geöffneten Zustand ein und es muss erst eine Sperre gelöst werden (Teil des Griffes muss beiseite gedrückt werden) um die Klinge wieder schliessen zu können.

--> Von daher schonmal Führungsverbot ohne allgemein anerkannten Grund (den es normalerweise nicht gibt).

Dazu ist es, wie PatrickLassan schon schreibt, ein Krambit. Das ist eine bestimmte Bauform von Messer, die für dem Messerkampf gedacht ist. Somit ist der vorgesehene Zweck des Messers der, es als Waffe einzusetzen.

--> Dadurch schonmal gar nicht zu führen, denn es könnte Dir prinzipiell der Zweck als Waffe unterstellt werden, wenn Du es dabei hat. Egal, wofür Du es wirklich nutzen wolltest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

14905403  15.07.2020, 13:42

der vorgesehene Zweck war am Anfang keine Waffe. Es wurde nur als Waffe missbraucht.

Es handelt sich um ein landwirtschaftlich genutztes Messer (vor allem von Frauen), das primär im Garten verwendet wurde bzw. wird. Der typische Ring am Ende ermöglicht es, das Messer am kleinen Finger einzuhängen, mit beiden Händen z. B. Reispflanzen zu bündeln, das Messer mit einer Bewegung in die Hand zu schwingen und die Pflanzen abzuschneiden. Im Prinzip ist es also eine Sichel auf Messergröße verkleinert mit einem Fingerring.

Quelle: Wikipedia

Waldmensch70  15.07.2020, 15:38
@14905403

Ja, stimmt, das ist die historische Herkunft. 👍

Aber heute und hier wird es eben als Waffe eingestuft. Daher erst ab 18 und Führungsverbot.

Karambit —> Waffe —> Besitz ab 18 erlaubt, Führen verboten

Woher ich das weiß:Hobby

Das Messer ist ein Karambit. Karambits gelten seit ein paar Jahren in Deutschland als Waffen.

Der Umgang (Besitz usw.) ist daher nur Volljährigen erlaubt, und sie fallen unter das Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html


Tomcgn007 
Beitragsersteller
 18.09.2019, 19:51

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!