Kann man im Nachhinein nach einer Verurteilung, die mit einer etwas zu harten Strafe ausgefallen ist, gegen das Urteil oder gar Richter vorgehen nach Jahren?

4 Antworten

Ich geh mal davon aus, dass da im Nachhinein. nichts mehr zu machen ist. Den Richter wirst du nicht verklagen können, auch wenn das Urteil gegen dich ausgefallen ist.

Der Richter fällt dass Urteil nach den Informationen die er bekommt. Wenn da wesentliche Infos fehlen, das kann der Richter nicht wissen.

Anwälte sind auch nicht gleich bei der Verteidigung ihrer Mandanten. Die einen bemühen sich, andere hingegen. nicht, am Ende kassieren sie, egal wie das Urteil ausfällt.

In einem Fall wie von dir beschrieben, hättest du Hilfe suchen müssen, so du merkst, dass dir die Sache über den Kopf wächst.Beispielsweise ein ärztliches Attest.

Wenn du ein Geständnis abgegeben hast, dann beurteilt das auch der Richter. Du hättest auf jeden Fall während der mündlichen Verhandlung die Dinge ansprechen müssen, die nicht angesprochen wurden., weil es dein Anwalt nicht machte.

Nach Jahren dieses Verfahren wieder aufrollen zu wollen, wird aus meiner Sicht nicht mehr möglich sein. Ich denke, dass das erst gar nicht zugelassen wird.

Den Richter kannst Du nicht verklagen. Strafvereitelung, Rechtsbegung und Verfolgung Unschuldiger setzen Vorsatz voraus, daran fehlt es hier.

Ein Grund für Wiederaufnahme des Verfahrens dürfte auch nicht vorliegen.

Der Richter kann nur belangt werden, wenn er mit seinem Urteil gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Was eher unwahrscheinlich ist.

Wenn der Angeklagte sich einen unfähigen oder unwilligen Anwalt sucht und entlastende Tatsachen nicht vorbringt, ist das nicht das Problem des Richters. Der kann nur beurteilen was ihm zur Kenntnis gebracht wurde.

Also den Richter persönlich verklagen geht nicht. Das wäre ja noch schöner. Dann hätten wir bald keine Richter mehr in D.

Du kannst dir aber einen neuen Anwalt holen und das mit ihm besprechen, um zu schauen, ob sich etwas machen lässt. Ich bin aber kein Jurist und kann dir da keine Beratung geben.