Kann man im Nachhinein nach einer Verurteilung, die mit einer etwas zu harten Strafe ausgefallen ist, gegen das Urteil oder gar Richter vorgehen nach Jahren?

3 Antworten

Den Richter kannst Du nicht verklagen. Strafvereitelung, Rechtsbegung und Verfolgung Unschuldiger setzen Vorsatz voraus, daran fehlt es hier.

Ein Grund für Wiederaufnahme des Verfahrens dürfte auch nicht vorliegen.

Der Richter kann nur belangt werden, wenn er mit seinem Urteil gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Was eher unwahrscheinlich ist.

Wenn der Angeklagte sich einen unfähigen oder unwilligen Anwalt sucht und entlastende Tatsachen nicht vorbringt, ist das nicht das Problem des Richters. Der kann nur beurteilen was ihm zur Kenntnis gebracht wurde.

Also den Richter persönlich verklagen geht nicht. Das wäre ja noch schöner. Dann hätten wir bald keine Richter mehr in D.

Du kannst dir aber einen neuen Anwalt holen und das mit ihm besprechen, um zu schauen, ob sich etwas machen lässt. Ich bin aber kein Jurist und kann dir da keine Beratung geben.