Vermieter meiner Mutter kommt nach 10 Jahren und sagt sie hat 3-4 Monate mietrückstand?
Meine Mutter hat immer Miete gezahlt, plötzlich nach 10 Jahren melden die sich bei ihr (sie wohnt seit 10 Jahren nicht mehr dort) und verlangen Miete von 3-4 Monaten. Wie kann die nachweisen dass sie bezahlt hat und was macht man jetzt?
10 Antworten
Wie kann die nachweisen dass sie bezahlt hat
Muss sie gar nicht.
und was macht man jetzt?
Einen kurzen, netten Brief schreiben (Papier, Einwurfeinschreiben). Da weist man darauf hin, dass man sich nach 10 Jahren da natürlich nicht mehr erinnern kann und das auch nicht mehr anhand von Kontoauszügen nachvollziehen kann. Sonst würde sie das gerne machen. Aber wie gesagt, geht leider nicht. Deshalb macht sie von der Einrede der Verjährung Gebrauch. Mit freundlichen Grüßen
Ach, anders als hier viele meinen, dass man gar nicht reagieren muss - doch muss man! Die Verjährung gibt es nämlich nicht automatisch, man muss das dem Gläubiger schon sagen.
Auszug aus der Homepage des Mieterbundes:
Diese Forderungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. ... Das bedeutet, dass der Vermieter innerhalb dieser Frist Zeit hat, seinen Anspruch auf die vereinbarte Miete oder nur auf den Teil der Miete, der zu wenig gezahlt wurde, gerichtlich geltend zu machen.
Daraus ergibt sich tatsächlich die Frage, was hat der Vermieter in den letzten 10 Jahren gemacht, hat er sich einen Titel geholt oder war wirklich bisher gar nichts. Das ist wichtig. Erhebe hier den Status Quo.
Und dann schau dir an, von wem die Forderungen tatsächlich stammen. Wirklich vom Vermieter oder von einem Inkasso, evtl. sogar mit ausländischem Konto zur Überweisung? (nur so eine Frage)
Was solltest du machen, wenn der Brief echt ist und die Forderungen verjährt sind: einmal schriftlich Widerspruch unter Hinweis auf 1) Verjährung und 2) unberechtigte Forderung da alles bezahlt worden ist, hinweisen. Und dann nicht mehr reagieren, es sei denn es kommt was vom Gericht (Mahngericht).
Solche Forderungen, sollten sie je gerechtfertigt gewesen sein, sind längst verjährt. Auf keinen Fall irgendwas bezahlen! In Widerspruch gehen... Naja, was dir hier halt schon gesagt wurde.
Der Vermieter muß nachweisen das es zu Rückständen gekommen ist. Ausserdem können die tatsächlich verjähren.
Am besten wendet ihr euch an den Mieterschutzbund. Die Fachleute für sowas, kostet auch sogut wie Nichts
Sag ihm das das -wenn es wirklich so so wäre- seit sieben Jahren verjährt wäre