Vorladung von polizei?
Hallo ich bin 15 jahre alt und habe heute eine vorladung von der polizei erhalten wegen körperverletzung. Ich hatte einen kleinen streit mit einem jungen aber habe ihn nicht gehauen sondern nur am kragen festgehalten. In der vorladung steht drinne dass ich am montag einen termin habe wobei ich den brief erst am dienstag bekommen habe. meine frage ist, was ich tun soll um keine anzeige zu bekommen, für etwas was ich nicht getan habe. soll ich da morgen anrufen und einen neuen termin vereinbaren und hingehen, und was ich soll ich sagen? hab einen freund der dabei war und bezeugen kann das ich niemanden gehauen habe, aber ich will nicht dass das ein zu großes ding wird und irgendwas mit anwalt sein muss. danke für alle antworten
(ps: ich wollte eine karriere bei einer behörde anfangen, ist das jetzt gestrichen?)
5 Antworten
was ich tun soll um keine anzeige zu bekommen
Gegen dich wurde bereits Strafantrag gestellt, anderenfalls hätte man dich nicht als Beschuldigten vorgeladen.
soll ich da morgen anrufen und einen neuen termin vereinbaren
Davon ist aus taktischen Gründen eher abzuraten. Du hast die andere Person angefasst, was du hier einräumst, insofern sind die Vorwürfe nicht komplett haltlos sondern basieren zumindest auf einem Ereignis, das real stattgefunden hat. Eine mündliche Aussage bei der Polizei könnte hier im Zweifel auch negativ für dich ausfallen.
Das ideale Vorgehen wäre es, Akteneinsicht zu beantragen und sich dann nach Kenntnis der gegenwärtigen Aktenlage schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft zu der Sache einzulassen und ggf. die Einstellung anzuregen. Dies können ein Verteidiger oder deine Sorgeberechtigten für dich tun; wende dich bitte in jedem Fall an letztere und besprich mit diesen das weitere Vorgehen.
ist das jetzt gestrichen?
Anhängige Ermittlungsverfahren sind schlecht, bis du soweit bist dich zu bewerben, sollte das Ganze aber erledigt sein. Wenn es hier zu einer Einstellung, insbesondere gem. § 170 II 1 StPO kommen sollte, steht das deiner geplanten Karriere auch nicht im Weg.
LG
- Die Geschichte die du erzählst klingt schon so, wie wenn bereits Anzeige gegen dich erstattet wurde.
- Jemanden am Kragen festzuhalten kann als Körperverletzung gewertet werden! Insbesondere dann, wenn der andere davon sichtbare sputen hat wie beispielsweise einen Blauen Fleck oder Kratzer.
- Du solltest morgen gleich dort Hingehen/ Anrufen und denen erzählen, dass du den Brief erst am Dienstag bekommen hast, und du deshalb nicht am Monatg kommen konntest.
- Du solltest die auf jedenfall einen Anwalt zur Seite holen, da es sich hierbei schon ein ein Thema handelt, welches du einem Fachman anvertrauen solltest. Vorallem dan, wenn du sagst, dass das ganze nicht stimmt!
- Tja, kommt darauf an, wenn du ein Polizeiliches Führungszeugnis brauchst, was du zu 100% brauchst, kann es Problematisch werden.
Schildere denen die Sache, so wie es wirklich war. Wenn die andere Seite nicht die Warheit erzählt hat und sich was dazu fantasiert hat, solltest du diese Unwarheiten auch anzeigen. Auch wenn die andere Seite dir etwas angetan hat wie z.B. Beleidigungen, Körperverletzung,... solltest du es anzeigen. Das Problem ist, die Anzeige die zu erst eingeht wird leider immer am ernsten genommen, die vom anderen teilweise nicht mehr so.Wenn du Fragen oder Probleme hast, suche dir bitte einen Anwalt und spreche mit einer Person, die sich damit auskennt!
Bitte wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.
Vermutlich wurdest du ja schon angezeigt sonst wäre der Brief nicht gekommen.
Morgen einfach anrufen und telefonisch klären wies weiter geht.
Selbst wen du eine Ladung erhalten hast - und den brief erst tage später bekommt
Anrufen oder vorbei gehen mit deinem Zeuge wie es gelaufen ist .. haste deine aussage gemacht erst dann geht es zur staatsanwaltschaft und die staatsanwaltschaft wird dir schreiben ob die sache eingestellt worden ist oder ob dir was passieren kann .. und da du erst 15 bist und dir kein Rechtsanwalt leisten kannst
frage deine eltern ob die eine Rechtschutzversicherung haben ,, dann zahlt es die versicherung alle kosten