Vorfahrt genommen, Gegenfahrer aber eindeutig zu schnell, Teilschuld?

8 Antworten

Dass der andere Hauptschuldiger wird, kannst du vergessen. Eine Ordnungswidrigkeit, wie z.B. eine Überschreitung des Tempolimits, hebelt keine anderen Vorschriften aus, wie z.B. die Vorfahrtsregelung. Er hatte Vorfahrt und du hast sie ihm genommen, daran ist nichts zu rütteln.

Inwiefern der Unfall weniger dramatisch gewesen wäre, wenn das Tempolimit eingehalten worden und ggf. auch schneller gebremst worden wäre, kann man auf die Schnelle nicht beantworten. Das muss ein Gutachter klären, der die Geschwindigkeitsaufzeichnungen aus dem Unfalldatenschreiber bekommt, Sichtweiten ausmisst, Reaktionszeiten berechnet... Und das Ganze muss natürlich so handfest nachgewiesen bzw. stringend berechnet sein, dass es gerichtsfest ist.

Von "ohne Geschwindigkeitsüberschreitung wäre der Unfall genau gleich gewesen, also keine Teilschuld" bis hin zu "ohne Geschwindigkeitsüberschreitung hätte es nicht geknallt, also erhebliche Teilschuld" oder auch "nicht nachweisbar" ist aus der Ferne so ziemlich alles denkbar.

Es gibt einen Unterschied zwischen "Vorfahrt genommen" und in ein "stehendes Auto rein fahren".

Natürlich war keiner von uns dabei oder kennt den Unfallort, aber ein guter Sachverständiger dürfte leicht feststellen ob die G-Klasse zu schnell war und wie wahrscheinlich es ist, dass der Unfall durch dich oder den anderen Fahrer verursacht wurde.

Was das Ergebnis wird, hängt natürlich von zu vielen Faktoren ab. Sollte deine Aussage plausibel sein könnte es von Teilschuld bis keine Schuld gehen. Muss es aber nicht.

Viel Glück dabei.

Das muss ein Gutachter und danach ein Richter klären. Hier kennt niemand die Umstände

Im Zeitalter von ABS gibt es heutzutage selten Bremsspuren, denn die Räder blockieren ja nicht, was der Sinn von einem ABS-System ist.

Hi, ja dann würde er Teilschuld bekommen. Ich weiß aber nicht, ob die überhöhte Geschwindigkeit nachweisbar ist,

Wenn jemand nur schätzt, dass der andere zu schnell war, dann ist das kein Beweis.


Topses  16.04.2025, 08:40

Die Geschwindigkeit kann ein Gutachter berechnen, aufgrund der Beschädigungen an den Fahrzeugen, der Verzögerung der Autos beim Bremsen, der Straßenbeschaffenheit, … und die berechnete Geschwindigkeit eines Gutachters zählt vor Gericht.