Vorfahrt genommen, Gegenfahrer aber eindeutig zu schnell, Teilschuld?
Ich hatte vorhin einen Unfall, nachts, Ampel aus. 50er Geschwindigkeit. Ich fahre auf die Vorfahrtstrasse bin mitten auf der Kreuzung und von links hinten, rammt mich eine alte G-Klasse hinten links. So krass schnell dass mein Mercedes Sprinter 3,5 t, teils beladen, umgekippt ist! Es wurde auch gemessen vor Ort. Und ein Taxifahrer hat es auch bestätigt, dass der Fahrer ,,extra,, beschleunigt hat. Seine Aussage wurde auch aufgenommen. Es gibt auch keine Bremsspuren, auf dem ersten Blick auf der Vorfahrtstrasse.
Nun meine Frage…es ist sehr wahrscheinlich dass ich erstmal Hauptschuldig bin, weil es so wirkt als hätte ich seine Vorfahrt genommen.
inwieweit ist er mitdran beschuldigt. Trägt er teilschuld, falls nachgewiesen kann dass er zu schnell war, und mit der Aussage vom Taxifahrer, sogar in dem Fall vllt Hauptschuldiger?
Ich bin echt froh dass ich da heil rausgekommen bin, aus dem Fahrzeug. Mein sprinter ist aber Totalschaden.
Bleibt gesund und fahrt achtsam 🤞
8 Antworten
Dass der andere Hauptschuldiger wird, kannst du vergessen. Eine Ordnungswidrigkeit, wie z.B. eine Überschreitung des Tempolimits, hebelt keine anderen Vorschriften aus, wie z.B. die Vorfahrtsregelung. Er hatte Vorfahrt und du hast sie ihm genommen, daran ist nichts zu rütteln.
Inwiefern der Unfall weniger dramatisch gewesen wäre, wenn das Tempolimit eingehalten worden und ggf. auch schneller gebremst worden wäre, kann man auf die Schnelle nicht beantworten. Das muss ein Gutachter klären, der die Geschwindigkeitsaufzeichnungen aus dem Unfalldatenschreiber bekommt, Sichtweiten ausmisst, Reaktionszeiten berechnet... Und das Ganze muss natürlich so handfest nachgewiesen bzw. stringend berechnet sein, dass es gerichtsfest ist.
Von "ohne Geschwindigkeitsüberschreitung wäre der Unfall genau gleich gewesen, also keine Teilschuld" bis hin zu "ohne Geschwindigkeitsüberschreitung hätte es nicht geknallt, also erhebliche Teilschuld" oder auch "nicht nachweisbar" ist aus der Ferne so ziemlich alles denkbar.
Es gibt einen Unterschied zwischen "Vorfahrt genommen" und in ein "stehendes Auto rein fahren".
Natürlich war keiner von uns dabei oder kennt den Unfallort, aber ein guter Sachverständiger dürfte leicht feststellen ob die G-Klasse zu schnell war und wie wahrscheinlich es ist, dass der Unfall durch dich oder den anderen Fahrer verursacht wurde.
Was das Ergebnis wird, hängt natürlich von zu vielen Faktoren ab. Sollte deine Aussage plausibel sein könnte es von Teilschuld bis keine Schuld gehen. Muss es aber nicht.
Viel Glück dabei.
Das muss ein Gutachter und danach ein Richter klären. Hier kennt niemand die Umstände
Im Zeitalter von ABS gibt es heutzutage selten Bremsspuren, denn die Räder blockieren ja nicht, was der Sinn von einem ABS-System ist.
Hi, ja dann würde er Teilschuld bekommen. Ich weiß aber nicht, ob die überhöhte Geschwindigkeit nachweisbar ist,
Wenn jemand nur schätzt, dass der andere zu schnell war, dann ist das kein Beweis.
Die Geschwindigkeit kann ein Gutachter berechnen, aufgrund der Beschädigungen an den Fahrzeugen, der Verzögerung der Autos beim Bremsen, der Straßenbeschaffenheit, … und die berechnete Geschwindigkeit eines Gutachters zählt vor Gericht.