Vorfahrt beim verlassen einer Spielstraße?
Ich hatte gerade die Situation, dass mich eine Rentnerin bei dem Verlassen einer nicht gepflasterten Spielstraße darauf ansprach, dass bei dem Verlassen von Spielstraße rechts vor links gilt. Eine weitere Frau kam dazu und meinte dann, da die Straße nicht gepflastert sei, hebt das diese Regel auf. Was stimmt ?
4 Antworten
Das Verlassen einer Spielstrasse kannst Du vergleichen mit dem Verlassen eines Grundstücks. Und da musst Du auch dem übrigen Straßenverkehr Vorfahrt gewähren. Dabei ist es egal, welchen Belag die Spielstraße oder die Grundstücksausfahrt hat.
Betrachte das als eine Art gedankliche Eselsbrücke, wenn Dir das nächste mal eine Rentnerin oder sonst jemand etwas anderes erzählen will.
Ansonsten lese den hier schon mehrfach genannten §10 der StVO.
Ob die Straße gepflastert ist oder nicht, macht keinen Unterschied.
Wer aus einer "Spielstraße" (verkehrsberuhigtem Bereich) kommt, muss gemäß § 10 StVO stets Vorrang gewähren. Rechts vor links gilt da nicht.
Wenn du aus einer Spielstraße kommst, musst du Vorfahrt gewähren. Egal ob sie geteert, gepflaster oder vergoldet ist
Da greift wohl §10 StVO, nehm ich mal an.