Vor Scheidung, ausziehen?

5 Antworten

Es gibt Beratungsstellen für Frauen. Wende dich an eine solche! Dort kannst du diverse Hinweise, Tipps und auch Adressen / Ansprechpartner bekommen, wie du am besten vorgehst, in jeglicher Hinsicht.

Deine Situation ist - leider - eine sehr oft vorkommende. Gewalttätiger Partner, finanzielle Abhängigkeit, die Schwierigkeit, eine Wohnung zu bekommen, um dann erst mit gepackten Sachen die Trennung mitzuteilen, aus Selbstschutz... Genau deshalb gibt es aber bei denen, die in den Beratungsstellen arbeiten, auch ein breites Erfahrungswissen, welche Möglichkeiten in dieser Situation bestehen und was du dabei wie angehen kannst!

Übrigens, Frauenhäuser sind auch für genau solche Situationen gedacht. Problem dabei ist allerdings, dass Deutschland damit absolut unterversorgt ist... Sprich, es gibt viel zu wenige Plätze in Frauenhäusern für den tatsächlichen Bedarf. Auch deshalb ist es vielleicht eine gute Idee, wenn du wirklich vorab alternative Wege auslotest!

Ich wünsche dir alles Gute!


thkirsch 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 21:16

Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag, hast du denn zufällig hierzu genaue Anlaufstation die es so gibt?!

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HappyMe1984  29.06.2024, 21:22
@thkirsch

Diese Beratungsstellen werden oft von kleinen bis mittleren Vereinen betrieben. Diese sind oft nicht überregional tätig, sondern eben wirklich nur in der jeweiligen Stadt. Google somit mal mit deinem Wohnort oder der nächstgelgenen, größeren Stadt nach "Frauenberatungsstelle" oder "Frauenförderverein" oder so, dann findest du bestimmt was! (Und nein, bitte verrate nicht hier öffentlich deinen Wohnort, sondern google wirklich selbst!)

Alternativ kann auch als ein überregional tätiger Verein ProFamilia eine mögliche erste Anlaufstelle sein, um spezifischere Ansprechpartner vor Ort zu finden. Aber wie gesagt - wahrscheinlich findest du per Google auch selbst was passendes bei dir vor Ort!

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Wie alt sind denn die Kinder und was verdienst Du und der noch Ehemann jeweils Brutto und Netto, wo wohnst Du denn, also in welcher Stadt ?

Wenn Du dich eh scheiden lassen möchtest, wirst Du ja einen Anwalt brauchen, den solltest Du dir zuerst suchen, bei geringem Einkommen kannst Du beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen.

Dann hättest Du auch einen entsprechenden Nachweis für das Jobcenter, dass Du dich vom Mann auch tatsächlich trennen willst.

Antrag auf Bürgergeld und Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum beim Jobcenter stellen und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.

Kontoauszüge der letzten 3 Monate in Kopie nicht vergessen und am besten auf einem separaten Blatt Papier deine Situation noch einmal ausführlich erklären.

Dein Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhalt vom Kindsvater oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt würden dann natürlich entsprechend der SGB - ll Verordnungen als Einkommen mindernd auf euren Bedarf angerechnet.

Dem Jobcenter die Situation glaubhaft darlegen bzw. nachweise, und Bürgergeld sollte kein Problem sein.

Zudem gibt es Beratungsstellen vor Ort, an die Du Dich wenden kannst bzw. ggf. solltest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ich denke während des Trennungsjahres darf man nicht getrennt leben.

Aber da kann mich bestimmt einer der Jurafüchse hier berichtigen.


HappyMe1984  29.06.2024, 20:46

Während des Trennungsjahres MUSS man sogar getrennt leben! "Trennung von Tisch und Bett" ist genau das, was ein Trennungsjahr ausmacht. Geht zwar auch in der gleichen Wohnung, aber dann eben mit deutlich mehr "Beweisdruck", dass man wirklich getrennt gelebt hat in dem Jahr..

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GutenTag2003  29.06.2024, 20:48
Ich denke während des Trennungsjahres darf man nicht getrennt leben.

???

Es gibt keinen gesetzlichen Zwang, in einer Wohngemeinschaft zu leben. Schon gar nicht während des Trennungsjahres.

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Wintermadl  29.06.2024, 22:25
@GutenTag2003

Ich dachte echt man muss während aufrechter Ehe zusammenleben, weil das sonst als grobe Eheverfehlung gilt und nachteilig bewertet wird bei der Scheidung?

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GutenTag2003  29.06.2024, 22:27
@Wintermadl
, weil das sonst als grobe Eheverfehlung gilt

Das ist seit -zig Jahren Geschichte.

Es gibt keine "schuldhaften" Scheidungen mehr.

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Wintermadl  30.06.2024, 00:33
@GutenTag2003

Hab grad meine Antwort durch einen Kommentar ergänzt: bei uns in Ö ist das immer noch so.

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malteabc  29.06.2024, 20:56

Im Trennungsjahr muss man getrennt leben, sonst wird man nicht geschieden.

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Wintermadl  30.06.2024, 00:31

In Österreich ist das offenbar anders geregelt als in DE:

Obschon Sie im Trennungsjahr ein eigenständiges Leben führen können und sollen, dürfen Sie nicht ohne Zustimmung aus der Ehewohnung ausziehen. Im schlimmsten Fall kann Ihnen das als schwere Eheverfehlung ausgelegt werden. Holen Sie sich die Zustimmung von Ihrem Ehepartner schriftlich ein, um auf Nummer sich er zu gehen.

https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/scheidungsrecht/trennungsjahr-in-oesterreich/

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ich wär vorsichtig udn würd mich juristisch beraten lassen - nicht, dass du dann im Scheidungsverfahren/Vermögensaufteilung/Unterhaltsansprüche Nachteile hast, wenn du ausziehst.