Vor Scheidung, ausziehen?
Hey Grüße an euch,
ich hab da mal eine Frage und Versuche es kurz zu halten.
Aufgrund von aggressiven Verhalten des Partners in der Vergangenheit, würde ich gerne ausziehen und mich scheiden lassen.(Falls wichtig, Islamische Ehe aber hier in DE anerkannt)
Mir wäre es sehr wichtig, dass ich zuerst mit meinem Kindern eine neue Wohnung finde, dies gestaltet sich jedoch schwierig da ich nur TZ arbeite und mein Mann VZ.
Nun die Frage, rein mündlich weiß er Bescheid dass ich ihn nicht mehr liebe, aufgrund seiner aggressiven Ader wäre es mir doch lieber, dass ich bevor ich mich scheiden lasse, eine eigene Wohnung Suche.
Landratsamt meint ohne Bürgergeld schwer, aber Bürgergeld bekomme ich nicht da ich in einer Ehe lebe und mein Mann genug verdient mit mir zusammen. Wohngeld ähnliche Situation.
Habt ihr sonst eine Idee wie ich das richtig angehen kann?!
Vielen Dank vorab.
Und tut mir leid für den langen Text.
5 Antworten
Es gibt Beratungsstellen für Frauen. Wende dich an eine solche! Dort kannst du diverse Hinweise, Tipps und auch Adressen / Ansprechpartner bekommen, wie du am besten vorgehst, in jeglicher Hinsicht.
Deine Situation ist - leider - eine sehr oft vorkommende. Gewalttätiger Partner, finanzielle Abhängigkeit, die Schwierigkeit, eine Wohnung zu bekommen, um dann erst mit gepackten Sachen die Trennung mitzuteilen, aus Selbstschutz... Genau deshalb gibt es aber bei denen, die in den Beratungsstellen arbeiten, auch ein breites Erfahrungswissen, welche Möglichkeiten in dieser Situation bestehen und was du dabei wie angehen kannst!
Übrigens, Frauenhäuser sind auch für genau solche Situationen gedacht. Problem dabei ist allerdings, dass Deutschland damit absolut unterversorgt ist... Sprich, es gibt viel zu wenige Plätze in Frauenhäusern für den tatsächlichen Bedarf. Auch deshalb ist es vielleicht eine gute Idee, wenn du wirklich vorab alternative Wege auslotest!
Ich wünsche dir alles Gute!
Diese Beratungsstellen werden oft von kleinen bis mittleren Vereinen betrieben. Diese sind oft nicht überregional tätig, sondern eben wirklich nur in der jeweiligen Stadt. Google somit mal mit deinem Wohnort oder der nächstgelgenen, größeren Stadt nach "Frauenberatungsstelle" oder "Frauenförderverein" oder so, dann findest du bestimmt was! (Und nein, bitte verrate nicht hier öffentlich deinen Wohnort, sondern google wirklich selbst!)
Alternativ kann auch als ein überregional tätiger Verein ProFamilia eine mögliche erste Anlaufstelle sein, um spezifischere Ansprechpartner vor Ort zu finden. Aber wie gesagt - wahrscheinlich findest du per Google auch selbst was passendes bei dir vor Ort!
Wie alt sind denn die Kinder und was verdienst Du und der noch Ehemann jeweils Brutto und Netto, wo wohnst Du denn, also in welcher Stadt ?
Wenn Du dich eh scheiden lassen möchtest, wirst Du ja einen Anwalt brauchen, den solltest Du dir zuerst suchen, bei geringem Einkommen kannst Du beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen.
Dann hättest Du auch einen entsprechenden Nachweis für das Jobcenter, dass Du dich vom Mann auch tatsächlich trennen willst.
Antrag auf Bürgergeld und Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum beim Jobcenter stellen und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.
Kontoauszüge der letzten 3 Monate in Kopie nicht vergessen und am besten auf einem separaten Blatt Papier deine Situation noch einmal ausführlich erklären.
Dein Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhalt vom Kindsvater oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt würden dann natürlich entsprechend der SGB - ll Verordnungen als Einkommen mindernd auf euren Bedarf angerechnet.
Dem Jobcenter die Situation glaubhaft darlegen bzw. nachweise, und Bürgergeld sollte kein Problem sein.
Zudem gibt es Beratungsstellen vor Ort, an die Du Dich wenden kannst bzw. ggf. solltest.
Ich denke während des Trennungsjahres darf man nicht getrennt leben.
Aber da kann mich bestimmt einer der Jurafüchse hier berichtigen.
Während des Trennungsjahres MUSS man sogar getrennt leben! "Trennung von Tisch und Bett" ist genau das, was ein Trennungsjahr ausmacht. Geht zwar auch in der gleichen Wohnung, aber dann eben mit deutlich mehr "Beweisdruck", dass man wirklich getrennt gelebt hat in dem Jahr..
Ich denke während des Trennungsjahres darf man nicht getrennt leben.
???
Es gibt keinen gesetzlichen Zwang, in einer Wohngemeinschaft zu leben. Schon gar nicht während des Trennungsjahres.
Ich dachte echt man muss während aufrechter Ehe zusammenleben, weil das sonst als grobe Eheverfehlung gilt und nachteilig bewertet wird bei der Scheidung?
, weil das sonst als grobe Eheverfehlung gilt
Das ist seit -zig Jahren Geschichte.
Es gibt keine "schuldhaften" Scheidungen mehr.
Hab grad meine Antwort durch einen Kommentar ergänzt: bei uns in Ö ist das immer noch so.
Nun, dann will ich Dir für "Österreich" nicht widersprechen. 😉
Im Trennungsjahr muss man getrennt leben, sonst wird man nicht geschieden.
In Österreich ist das offenbar anders geregelt als in DE:
Obschon Sie im Trennungsjahr ein eigenständiges Leben führen können und sollen, dürfen Sie nicht ohne Zustimmung aus der Ehewohnung ausziehen. Im schlimmsten Fall kann Ihnen das als schwere Eheverfehlung ausgelegt werden. Holen Sie sich die Zustimmung von Ihrem Ehepartner schriftlich ein, um auf Nummer sich er zu gehen.
https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/scheidungsrecht/trennungsjahr-in-oesterreich/
ich wär vorsichtig udn würd mich juristisch beraten lassen - nicht, dass du dann im Scheidungsverfahren/Vermögensaufteilung/Unterhaltsansprüche Nachteile hast, wenn du ausziehst.
Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag, hast du denn zufällig hierzu genaue Anlaufstation die es so gibt?!