Was kann ich machen wenn mein Ehemann nicht ausziehen möchte und mich bedroht?
Mein Mann will nicht aus meiner Wohnung ausziehen, bedroht mich das ich ihn fürs ausziehen bezahlen muss. Ich habe Angst vor ihm aber ich will die Polizei nicht rufen weil ich denke das sie nur mit ihm sprechen werden und dann wieder gehen. Im übrigen hat mein Mann keine Staatsbürgerschaft (Asylant).
9 Antworten
Du solltest aber die Polizei rufen. Es gibt ein Gesetz wonach der Mann, wenn er die Frau schlägt, umgehend die Wohnung verlassen muss. Du kannst auch zu Gericht. Solltet ihr gar nicht verheiratet sein und er auch nicht im Mietvertrag stehen, dann kannst Du ihn auch von der Polizei entfernen lassen
Hallo,
keine falsche Scham! Ruf die Polizei und das sofort , wenn dich dein Mann bedroht ! Es kann ja durchaus sein , dass er es nicht bei Bedrohungen beässt !
Sie werden kommen und ihn ggf. auch mitnehmen ! Das sollte nicht deine Sorge sein , denn so ein Mensch kann auch zu Schlimmeren fähig werden !
Er wird mitgenommen und bekommt auch ein Annäherungsverbot ausgesprochen ! Nur muß man erstmal den Weg gehen und die POLIZEI rufen!
Ich rate Dir auch umgehend einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen! Der kann Dir auch sagen , was Du tun kannst und steht Dir zur Seite ! Selbst wenn Du dir keinen Anwalt leisten kannst , denn mit dem Beratungsschein kannst Du einen Anwalt in Aspruch nehmen!
Den Beratungsschein kann der Anwalt bei Gericht erwirken oder eben auch Du selbst! Geh halt zum zuständigen Amtsgericht und lass Dir den Schein ausstellen ! Er kostet 10,00 Euro !
GLG , alles Liebe und Gute und ganz viel Erfolg , wünscht Dir , clipmaus:-))
Wenn es wieder zu Auseinandersetzungen mit Bedrohung etc kommt: Polizei rufen, die spricht dann einen Platzverweis aus und Dein Mann muss sofort die Wohnung verlassen.
Dann schnurstracks bzw. unabhängig davon schon jetzt, zum Familiengericht gehen und dort als einstweilige Anordnung einen Gewaltschutzantrag mit Zuweisung der Ehewohnung stellen. Dazu die Polizeiprotokolle nachliefern.
Diese Entscheidung ergeht in der Regel innerhalb 48 Stunden, wenn die Fakten nachgewiesen werden. Dieser Beschluss hat mindestens ein halbes Jahr bestand. In diesem Zeitraum kannst du ggf. die Hauptsache anhängig machen, wenn der Auszug in dieser Zeit immer noch nicht endgültig geklärt wurde.
Wenn Dein Mann trotzdem dagegen verstößt, wird er dem Ermittlungsrichter vorgeführt und er muss ggf. mit sofortiger Inhaftierung rechnen.
Wenn er dir droht solltest du auf alle Fälle die Polizei rufen! Die Polizei kann dir bestimmt besser helfen als wir hier!