Die Frau hat ehebruch begangen (Nachrichten verheimlicht/Islam), gehört die Brautgabe, die er gegeben hat dem Mann?
Mich interessiert es wie es eigentlich anders rum geplant ist. Wenn der Mann in einer islamischen Ehe "fremdgeht" Nachrichten verheimlichen, hat die Frau das recht sich scheiden zu lassen und alles zu beanspruchen (Gold von der Hochzeit etc.)
wie ist es denn jetzt, wenn die Frau ein Fehler gebaut hat. Bekommt dann der Mann das Gold, die er der Braut geschenkt hatte wieder zurück?
vieles wird nur über Männer erzählt interessiert mich jedoch wie es anders rum ist.
merci
2 Antworten
Fremdgehen (im Sinne von Geschlechtsverkehr) ist im Islam ein Scheidungsgrund. Und ja, das Gold oder was auch immer darf die Frau behalten. Aufpassen, bei der Auswahl des Ehemannes, dass er kein Mann für die Mehrehe ist.
Das Verheimlichen von Nachrichten ist jedoch kein Grund für eine Scheidung!
Die Brautgabe steht überhaupt nur zwischen Heirat und dem ersten Sex zur Diskussion. Danach gehört sie unwiderruflich ihr.
Nach der Scheidung verfallen alle unerfüllten Ansprüche aus der Brautgabe - z.B. wenn die Brautgabe enthält, dass er ihr eine Mekka-Reise Bezahlen muss, kann sie das nach der Scheidung vor einem deutschen Gericht nicht mehr einklagen.
Die Brautgaben kann unter Umständen auf den ehelichen Zugewinn angerechnet werden.