Vor Polizei bei Verkehrskontrolle abhauen?
Hi, ich habe mir letztendlich ein Auto gekauft aber jedoch besitze ich noch keinen Führerschein.Wenn mich die Polizei anhält, dürfte ich einfach während die Beamten aussteigen und zu mir gehen auf das Gas drücken und abhauen?Hab mal gehört das es keine Straftat sei aber wollte mich nur mal erkundigen ob es dann eine wäre oder nicht
lg
5 Antworten
Abhauen zu Fuß ist keine Straftat, mit dem Auto zumindest ein (teurer) Verstoß gegen § 36 StVO, Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten.
+ die Owis und Straftaten, die dann noch dazu kommen, + Führerscheinsperre (Einzelfallprüfung)
und wieso glaubst du, dass du mit fehlender Fahrpraxis überhaupt eine Chance hättest entsprechend "abzuhauen"?
Hab auch schon Fahrpraxis durch Fahren auf Privatgelände gemacht
Hab mal gehört das es keine Straftat sei aber wollte mich nur mal erkundigen
Es ist in dem Moment eine Straftat, da sie ohne Führerschein autofahren.
Das Abhauen bringt Ihnen wenig, die wissen wo sie wohnen. Ihr Auto hat ja ein Nummerschild. Und wenn sie keine Zwilling zur Hand haben, werde die Beamten Sie auch eindeutig identifizeren können.
jedoch besitze ich noch keinen Führerschein
Dann machen sie Einen. Das ist deutlich billiger.
Das ist nicht nur "in dem Moment" eine Straftat.
...ohne Fahrerlaubnis Auto fahren.
Nein, dies ist keine Straftat, sofern dies noch nicht in den Bereich des §315d StGB (illegales Kraftfahrzeugrennen) fällt.
Zunächst mal ist das nur eine Ordnungswidrigkeit die mit 70 Euro und einem Punkt geahndet wird.
Aber ich kann dir garantieren, dass dich die Beamten verfolgen und wenn du dann weiter abhaust um vor Ihnen wegzufahren, sind wir im Bereich des illegalen Straßenrennen.
Wirst du dann erwischt, erhältst du nicht nur eine Strafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis die sich gewaschen hat (extrem hohe Geldstrafe oder Bewährungs -/ Haftstrafe, je nach Vorstrafen und genauem Sachverhalt), sondern auch eine Strafe wegen dem illegalen Straßenrennen, zudem erhältst du eine sehr lange Führerscheinsperre und dein Auto kann als Tatmittel eingezogen werden.
Insgesamt eine dumme Idee.
lg
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
Nein, dürftest du nicht. Und selbst wenn du das tust, finden dich die Beamten über das Kennzeichen.