Vor Polizei bei Verkehrskontrolle abhauen?

5 Antworten

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Abhauen zu Fuß ist keine Straftat, mit dem Auto zumindest ein (teurer) Verstoß gegen § 36 StVO, Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten.

+ die Owis und Straftaten, die dann noch dazu kommen, + Führerscheinsperre (Einzelfallprüfung)

und wieso glaubst du, dass du mit fehlender Fahrpraxis überhaupt eine Chance hättest entsprechend "abzuhauen"?


Helloworld468 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 22:36

Hab auch schon Fahrpraxis durch Fahren auf Privatgelände gemacht

Helloworld468 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 22:55

Hab schon Erfahrung damit gemacht bro

Hab mal gehört das es keine Straftat sei aber wollte mich nur mal erkundigen

Es ist in dem Moment eine Straftat, da sie ohne Führerschein autofahren.

Das Abhauen bringt Ihnen wenig, die wissen wo sie wohnen. Ihr Auto hat ja ein Nummerschild. Und wenn sie keine Zwilling zur Hand haben, werde die Beamten Sie auch eindeutig identifizeren können.

jedoch besitze ich noch keinen Führerschein

Dann machen sie Einen. Das ist deutlich billiger.

Woher ich das weiß:Recherche

Helloworld468 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 22:55

Habe nie Kennzeichen dran kann mir keins leisten

superseegers  22.09.2024, 14:04

Das ist nicht nur "in dem Moment" eine Straftat.

...ohne Fahrerlaubnis Auto fahren.

Nein, dies ist keine Straftat, sofern dies noch nicht in den Bereich des §315d StGB (illegales Kraftfahrzeugrennen) fällt.
Zunächst mal ist das nur eine Ordnungswidrigkeit die mit 70 Euro und einem Punkt geahndet wird.

Aber ich kann dir garantieren, dass dich die Beamten verfolgen und wenn du dann weiter abhaust um vor Ihnen wegzufahren, sind wir im Bereich des illegalen Straßenrennen.

Wirst du dann erwischt, erhältst du nicht nur eine Strafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis die sich gewaschen hat (extrem hohe Geldstrafe oder Bewährungs -/ Haftstrafe, je nach Vorstrafen und genauem Sachverhalt), sondern auch eine Strafe wegen dem illegalen Straßenrennen, zudem erhältst du eine sehr lange Führerscheinsperre und dein Auto kann als Tatmittel eingezogen werden.

Insgesamt eine dumme Idee.

lg

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Nein, dürftest du nicht. Und selbst wenn du das tust, finden dich die Beamten über das Kennzeichen.