von wem stammt das zitat : Meine Freiheit endet dort wo die Freiheit des anderen beginnt.

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Der Gedanke ist sehr alt. Wer ihn zuerst hatte, ist wohl kaum sicher zu belegen. Zu einer genauen Formulierung wie „Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt“ oder „Die Freiheit des einen hört da auf, wo das Recht des anderen beginnt“ scheint ein Urheber unbekannt zu sein.

Der Gedanke kommt in einem Naturrechtsdenken mit Freiheit als wichtigem Grundbegriff in Recht und Politik vor. Im Zeitalter der Aufklärung ist er in Rechtstexten formuliert worden.

Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des droits de l'homme et du citoyen) vom 26. August 1789, Artikel 4:
„La liberté consiste à pouvoir faire tout ce qui ne nuit pas à autrui : ainsi l’exercice des droits naturels de chaque homme n’a de bornes que celles qui assurent aux autres Membres de la Société, la jouissance de ces mêmes droits. Ces bornes ne peuvent être déterminées que par la Loi."

„Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuß der gleichen Rechte sichern. Diese Grenzen können allein durch Gesetz festgelegt werden.“

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794, Einleitung II. Allgemeine Grundsätze des Rechts. §. 83. „Die allgemeinen Rechte des Menschen gründen sich auf die natürliche Freyheit, sein eignes Wohl, ohne Kränkung der Rechte eines Andern, suchen und befördern zu können.“

Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten (1797). Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. Einleitung in die Rechtslehre. § B. Was ist Recht?
„Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.“

Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten (1797). Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. Einleitung in die Rechtslehre. § C. Allgemeines Prinzip des Rechts
„»Eine jede Handlung ist recht, die oder nach deren Maxime die Freiheit der Willkür eines jeden mit jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann etc.«

Wenn also meine Handlung, oder überhaupt mein Zustand, mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann, so tut der mir Unrecht, der mich daran hindert; denn dieses Hindernis (dieser Widerstand) kann mit der Freiheit nach allgemeinen Gesetzen nicht bestehen.“

„Das Rechthandeln mir zur Maxime zu machen, ist eine Forderung, die die Ethik an mich tut. Also ist das allgemeine Rechtsgesetz: handle äußerlich so, daß der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könne, zwar ein Gesetz, welches mir eine Verbindlichkeit auferlegt, aber ganz und gar nicht erwartet, noch weniger fordert, daß ich, ganz um dieser Verbindlichkeit willen, meine Freiheit auf jene Bedingungen selbst einschränken solle, sondern die Vernunft sagt nur, daß sie in ihrer Idee darauf eingeschränkt sei und von andern auch tätlich eingeschränkt werden dürfe; und dieses sagt sie als ein Postulat, welches gar keines Beweises weiter fähig ist.“

Möglicherweise ist bei der Formulierung ein Ausspruch in eine allgemeine Formulierung umgewandelt worden, der Oliver Wendell Holmes (1841 – 1937) zugeschrieben wird:
„The right to swing my fist ends where the other man's nose begins.“

„Das Recht, meine Faust zu schwingen, endet, wo die Nase des anderen Mannes beginnt."

Ein Nachforschen in Zitatlexika (zum Stichwort/Thema „Freiheit“) ist eine Möglichkeit, um Äußerungen zu entdecken und eventuell Angaben zu ihren Urhebern zu finden.

Das grosse Handbuch der Zitate von A bis Z : 25000 treffende Aussprüche und Sprichwörter von der Antike bis in die Gegenwart. Gesammelt und herausgegeben von Hans-Horst Skupy. Sonderausgabe. München : Bassermann, 2004, S. 262
„Die Freiheit besteht darin, dass man alles tun kann, was einem anderen nicht schadet.“ Matthias Claudius

S. 264:
„Die Freiheit hat als ihre logische Grenze die Freiheit der anderen.“ Alphonse Karr Französisch heißt dies anscheinend: „La liberté de chacun a pour limite logique la liberté de tous les autres.“


Das habe viele kluge Menschen gesagt, aber einen genauen Name für diesen Wortlauf wirst Du nicht finden. Aber dem Sinne nach sehr viele.

Zitat stammt von dem Philosophen Immanuel Kant (1724-1804) :

"Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt"


Albrecht  14.02.2012, 03:26

Eine Belegstelle fehlt.

Wo steht denn, wie in der Antwort behaupet (als wörtliches Kant-ZItat behandelt), der Satz so bei Immanuel Kant?

es gibt ein ähnliches zitat on rosa luxembourg: Freiheit die immer die Freiheit des Andersdenkenden, sich zu äußern"

das könnten sich hier auch machen user mal hinter die Ohren schreiben ;)


mychrissie  22.04.2012, 11:18

Was geschieht, wenn man diese Prämisse in einer Gesellschaft nicht beachtet, hat der Journalist Dirk Kurbjuweit in sehr pointierter und merkfähiger Form folgendermaßen formuliert:

"Die Freiheit der Wölfe ist der Tod der Lämmer"

Dieses Zitat stammt von dem Philosophen Immanuel Kant (1724-1804). :-)