Von der Stadt aufs Land ziehen mit Grundsicherung?

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Das Sozialgesetz sagt, dass für eine Kostenübernahme der Umzug erforderlich sein muss. Das wäre dann der Fall, wenn deine jetztige Wohnung unangemessen ist (Größe oder Kosten), oder am neuen Wohnort ein Beschäftigungsverhältnis wartet, oder ähnliche Erforderlichkeiten.

Ist es eine reiner Wunschumzug, wird er wahrscheinlich nicht genehmigt.

Du darfst natürlich trotzdem umziehen. Aber ohne der vorherigen Zusage einer Kostenübernahme, musst du die Kosten für den Umzug irgendwie selbst aufbringen. Zudem hast du ohne verherige Zusage auch keinen sogenannten 6 Monatsschutz gem. § 22 SGB II. Aber solange die Kosten der neuen Wohnung angemessen sind, müssen sie auch ohne vorherige Zusage übernommen werden.

Aufs Land zu ziehen ist nur dann empfehelnswert, wenn du dort wirklich eine Jobmöglichkeit hast, oder dich irgendwie anders gesellschaftlich einbringen kannst.
Ansonsten wirst du zwischenmenschliche Probleme bekommen.
Denn auf dem Land sind die Leute in der Regel irgendwie beschäftigt und haben kein Verständnis für Menschen, die keine Arbeit haben. Wenn du dort niemanden kennst, würdest du schnell "verandert" werden. Das ist eine psychologische Vorstufe zum Rassismus. Genauer: Zur Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.
Die Einwohner selbst merken das natürlich nicht, weil sie untereinander total nett und hilfsbereit sind. Kennen sich ja auch seit Generationen.
Dörfer sind also nur empfehlenswert, wenn du dich einbringen kannst, oder Familien kennst. Ansonsten "Niemals Dorf".


ThomasM1982X 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 04:07

Einfach gesagt: Ein Eigenbrötler der einfach nur sein Ding machen möchte, sollte nicht aufs Land oder Dorf ziehen? Gilt das auch für Rentner?

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GoodJokeHaHa  11.03.2022, 04:16
@ThomasM1982X

Ich habe das Thema nicht studiert und erhebe für meine Meinung keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit für alle Dörfer. Vielmehr gebe ich eine Empfehlung auf der Grundlage meiner Meinung.
Wenn du ein Eigenbrötler wärst und glaubst mit solchen Dorfbewohnern klar zu kommen, dann versuch es. Wünsche viel Glück und Erfolg.

Bzgl. Haus und Kosten: Für Einzelperson gilt eine Wohnungsgröße bis 50 m² als angemessen. Ob die Kosten angemessen sind, solltest du vor Ort erfragen.

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