Von 27.000 extremistischen Islamisten in Deutschland, wurden letztes Jahr 12 ausgewiesen. Was sagt ihr dazu?

5 Antworten

Und wie viele von den Leuten haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und wie viele haben die deutsche Staatsangehörigkeit? Deutsche kann man nicht abschieben, diese kann man nur im Inland bestrafen (wenn ein entsprechendes strafwürdiges Delikt vorliegt).

Mir persönlich ist da nun zu viel Emotion in der Debatte. Und man kann schon die Verfassung ändern, mit einer 2/3 Mehrheit ginge das. Ich weiß nun aber nicht, was du genau ändern möchtest. Zudem rate ich davon ab, allzu sehr zu spekulieren.
Die Behörden kennen sicher mehr Details als wir alle hier.

"Wir wissen nicht, ob ..."

Eben. Und dann versuchst du, genau das zu emotionalisieren, und irgendwie müssen jetzt alle ganz schnell weg von hier (notfalls auch vorsorglich), weil das alles so aufregend ist für dich. Aber die Justiz und die Behörden reagieren nach einer Sachlage, nicht nach Emotionen und Spekulationen. Und warum nur 12 abgeschoben werden, kann ich auch nicht wissen. Ich weiß ja nicht mal, ob es sich um Deutsche oder Ausländer handelt. Ob da überhaupt mehr als 12 Nichtdeutsche dabei waren, ist ja nicht klar.

Und aufgrund von "es könnte ja sein, dass..." kann die Justiz wohl kaum jemanden sanktionieren. Dazu braucht man schon Belege. Und die Justiz kann auch nie eine Gesinnung sanktionieren. Wer im stillen Kämmerlein denkt, dass AH toll war oder dass ein Kalifat jetzt prima wäre, hat zwar eine höchst seltsame Gesinnung, aber noch keine Straftat begangen.

Und ob eine Demonstration strafbar ist oder nicht, ist auch keine so einfache Sache. Denn wir haben ein Demonstrationsrecht, dennoch gilt auch dieses nicht schrankenlos, zumal Volksverhetzung (das ist eine Straftat, aber nicht die Gesinnung als solche) durchaus strafbewehrt ist. Aber bei solchen Demos ist die Justiz auch noch dran, dies zu diskutieren. Das ist nicht einfach mal so abgehandelt, wie sich manche das vorstellen.

Die Bing KI sagt mir folgendes:

  • Die Forderung nach einem Kalifat wird als verfassungsfeindlich angesehen, da es die demokratischen Grundprinzipien in Deutschland in Frage stellt.
  • Dennoch ist die Äußerung dieser Forderung durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Solange es sich um eine bloße Meinungsäußerung handelt, ist sie nicht strafbar.
  • Strafrechtliche Relevanz: Strafrechtlich relevant werden solche Rufe oder Plakate nur dann, wenn konkrete Umsetzungspläne vorliegen und diese aktiv verfolgt werden.

D.h. selbst das Rufen von "Kalifat ist super" ist alleine noch nicht strafbar, wenn es keine Umsetzungspläne gibt. Und das Denken dran (und das "Islamisten-Dasein" als solches) auch nicht. Und wenn jemand von AH träumt - und sonst nichts macht - ist das zwar auch nicht gut, aber auch nicht strafbar.

OlliBjoern  02.05.2024, 00:24

Es gibt also Dinge, die zwar schon verfassungsfeindlich sind, aber noch nicht strafbewehrt sind.

0

Wirklich schlimm, daran muss sich dringend etwas ändern.

Diese Irren gehören weder zu Deutschland noch zu Europa, weg damit, damit unser Leben wieder besser wird.

Müsste nicht etwas an der deutschen Verfassung geändert werden, damit diese Leute schneller eingesammelt werden können, um sie außer Landes zu bringen? 

Ändern muss man nichts. Man müsste das Grundgesetz einfach nur umsetzen. Dann wären die alle gar nicht erst hier.

JA: Die Religionsfreiheit im GG gehört eingeschränkt! - Das ist überfällig!

Insgesamt weisen wir 8800 pro Jahr aus.

Bei 250.000 ca, die raus müssten.

Es ist Deutschland, das Paradies für absolut jeden. Bis auf Deutsche.