Vom neuen Mietvertrag zuruckziehen?
Hallo,
ich wollte Mal gern erfahren ob ich meinen jüngst bereits unterschriebene Mietvertrag auch wieder zurückziehen kann? Diesen habe ich vor 7 Tagen unterschrieben und der Einzug beginnt am Ende des Monats also Ende Juni 2024.
Schlüssel haben wir schon erhalten und Kaution bereits hinterlegt.
Nun anfangs war mir schon kein gutes Gefühl bei der Wohnung und dies hat sich leider nicht wirklich geändert.
Da mich meine Recherche nicht zufrieden stellt wollte ich euch Mal fragen.
Kann ich etwas tun?
Lg
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Ein Widerrufsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht.
Außer es ist ausdrücklich im Vertrag vereinbart, was eine große Ausnahme wäre, oder der Vertrag wurde ohne vorherige Besichtigung per Fernabsatz abgeschlossen und der Vermieter ist Unternehmer, z. B. eine große Wohnungsgesellschaft.
Ansonsten können Mietverträge nur gekündigt werden.
Frist- und formgerecht.
Sofern vertraglich eine ordentliche Kündigung nicht ganz oder für bestimmte Zeit ausgeschlossen ist.
Du kannst versuchen mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Giwalato/1639171438427_nmmslarge__603_270_1816_1816_6c8e3ad864fbc2716aa7d9aaaaca1912.jpg?v=1639171439000)
Du kannst mit einer Frist von drei Monaten kündigen und musst nicht einziehen. Die Miete musst Du aber trotzdem bezahlen.
Allerdings tue ich mich schwer, Deine Ängste nachzuvollziehen. Du hast bereits die Schlüssel, kannst die Wohnung ausmessen, um die Stellung der Möbel zu planen und wenn Dir noch etwas auffällt, mit dem Vermieter oder Verwalter sprechen.
Im Moment sind es leere Räume, es liegt an Dir, daraus eine Zuhause zu machen, in dem Du Dich wohl fühlen kannst.
Giwalato
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du kannst es nicht einfach zurückziehen. Es gibt die Möglichkeit, sofort wieder zu kündigen, aber dann musst du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlen.
Es gibt Wohnungen, die einen konkreten Mangel haben, wie z.B. Schimmel oder einen Wasserschaden. Hier müsstest du es schon konkret sagen, was das Problem ist.
Normalerweise wartet man aber tatsächlich darauf, bis dass sich das Problem realisiert, und dann muss es der Vermieter reparieren oder du kannst die Miete mindern.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GS2000/1444744779_nmmslarge.jpg?v=1444744779000)
Das sollte nur möglich sein, wenn die Wohnung vorher nicht besichtigt wurde, sonst stehen nur unter höchst besonderen Umständen Möglichkeiten zum Rücktritt zu.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LouPing/1651355252259_nmmslarge__0_0_454_454_76acd3989188937622efa70c4ff9347d.jpg?v=1651355252000)
Gewöhnlich haben unterzeichnete Mietverträge eine dreimonatige Kündigungsfrist, wurde die schriftlich so vereinbart hast du dich daran zu halten.
Im Umkehrschluss heißt das - du kündigst den Mietvertrag fristgerecht und zahlst für die drei Monate die vereinbarte Miete.
Hinweis: Lies deinen Mietvertrag.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Habe ich
Mir ging's nur um eine sonderklausel die eventuell per Gesetz vorliegt wenn ich noch nicht eingezogen bin das ich mich nochmals umentscheiden kann.
Der FS ist noch nicht mal in die Wohnung eingezogen - das hieße dann er hätte trotz erheblicher Mängel den Mietvertrag unterschrieben.
Was sollte ein Richter gegen die Dummheit eines solchen potentiellen Mieters tun?
Den Schritt zum Anwalt kann man sich sparen.