Vom neuen Mietvertrag zuruckziehen?

6 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Ein Widerrufsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht.

Außer es ist ausdrücklich im Vertrag vereinbart, was eine große Ausnahme wäre, oder der Vertrag wurde ohne vorherige Besichtigung per Fernabsatz abgeschlossen und der Vermieter ist Unternehmer, z. B. eine große Wohnungsgesellschaft.

Ansonsten können Mietverträge nur gekündigt werden.

Frist- und formgerecht.

Sofern vertraglich eine ordentliche Kündigung nicht ganz oder für bestimmte Zeit ausgeschlossen ist.

Du kannst versuchen mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.

Du kannst mit einer Frist von drei Monaten kündigen und musst nicht einziehen. Die Miete musst Du aber trotzdem bezahlen.

Allerdings tue ich mich schwer, Deine Ängste nachzuvollziehen. Du hast bereits die Schlüssel, kannst die Wohnung ausmessen, um die Stellung der Möbel zu planen und wenn Dir noch etwas auffällt, mit dem Vermieter oder Verwalter sprechen.

Im Moment sind es leere Räume, es liegt an Dir, daraus eine Zuhause zu machen, in dem Du Dich wohl fühlen kannst.

Giwalato

Du kannst es nicht einfach zurückziehen. Es gibt die Möglichkeit, sofort wieder zu kündigen, aber dann musst du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlen.

Es gibt Wohnungen, die einen konkreten Mangel haben, wie z.B. Schimmel oder einen Wasserschaden. Hier müsstest du es schon konkret sagen, was das Problem ist.

Normalerweise wartet man aber tatsächlich darauf, bis dass sich das Problem realisiert, und dann muss es der Vermieter reparieren oder du kannst die Miete mindern.


LouPing  26.06.2024, 09:38
es kann auch sein, dass du einen handfesten Grund für dein Misstrauen hast und daher es konkrete juristische Schritte gibt.

Der FS ist noch nicht mal in die Wohnung eingezogen - das hieße dann er hätte trotz erheblicher Mängel den Mietvertrag unterschrieben.

Was sollte ein Richter gegen die Dummheit eines solchen potentiellen Mieters tun?

Den Schritt zum Anwalt kann man sich sparen.

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GS2000  26.06.2024, 10:48
@LouPing
Der FS ist noch nicht mal in die Wohnung eingezogen - das hieße dann er hätte trotz erheblicher Mängel den Mietvertrag unterschrieben.

Noch schlimmer, es fand die Übergabe vorbehaltslos statt!

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Das sollte nur möglich sein, wenn die Wohnung vorher nicht besichtigt wurde, sonst stehen nur unter höchst besonderen Umständen Möglichkeiten zum Rücktritt zu.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Gewöhnlich haben unterzeichnete Mietverträge eine dreimonatige Kündigungsfrist, wurde die schriftlich so vereinbart hast du dich daran zu halten.

Im Umkehrschluss heißt das - du kündigst den Mietvertrag fristgerecht und zahlst für die drei Monate die vereinbarte Miete.

Hinweis: Lies deinen Mietvertrag.


Anotsux3 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 09:37

Habe ich

Mir ging's nur um eine sonderklausel die eventuell per Gesetz vorliegt wenn ich noch nicht eingezogen bin das ich mich nochmals umentscheiden kann.

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LouPing  26.06.2024, 09:41
@Anotsux3

Nein. Du kannst lediglich auf die Kulanz des Vermieters hoffen.

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