Hund beißt angeleinten Hund??
Hallo, ich habe folgendes Problem. Und zwar war im November die Situation so gewesen, dass mein Freund mit meinem Hund im Fahrstuhl stand (mein Hund war angeleint) und die Tür ging auf und es kam gerade in diesem Moment auch ein anderer angeleinter Hund die Treppe runter.(Der andere Besitzer stand quasi schon vor der Fahrstuhltür).
Beide Hunde sind in eine beißerei gekommen und der andere Hundehalter hat eine Anzeige gegen uns erstattet. Mein Freund hätte wohl keinerlei Verletzungen (zumindest keine großen Verletzungen)gesehen nachdem die Beißerei gestoppt worden war. Er hat auch versucht sich nach dem anderen Hund zu erkundigen aber der Nachbar war nicht zugreifen, er ist uns immer aus dem Weg gegangen.
Jetzt ist meine Frage(n): Wie wird der Vorfall rechtlich gesehen? Wer ist im Recht?
Die Situation kam ja für alle Beteiligten sehr überraschend. Mein Freund mit unserem Hund im Fahrstuhl (der Fahrstuhl ist so eng und klein, dass die beiden den Fahrstuhl platztechnisch total ausgefüllt haben). Es gab quasi gar keine Möglichkeit den anderen Hund irgendwie ausweichen zu können und die Situation vielleicht noch zu retten.
Ich bin sehr gespannt auf eure Meinungen und hoffe das mir ein wenig weiter geholfen werden kann. LG nessi
8 Antworten
Moin,
je nachdem in welchem Bundesland du lebst, sieht die Situation entweder nicht so gut oder furchtbar aus.
das Problem liegt daran, dass Beißvorfälle schnell zur Einstufung „Kampfhund“ führen können. Je nach Bu-La muss man dann spezielle Versicherungen haben, Hundesteuer wird teurer, Maulkorb-Zwang etc. etc.
daher solltet ihr wirklich darauf achten, dass ihr freundlich an das Amt herantretet und ggf. - so es denn eurer Einschätzung entspricht - ebenfalls „Anzeige“ beim Ordnungsamt bzgl des anderen Hundehalters machen.
denn klar ist, beide Hunde haben gebissen. Der Grund ist idR erst einmal nebensächlich. Leider werden Hunde Diesbzgl schnell „verurteilt“, und während manche Hundehalter gelassen reagieren, weil es nur eine „Kabbelei“ unter Hunden war, gibt es eben auch solche wie diesen Mann.
Hallo,
niemand wird dir tatsächlich sagen können,w ie eine solche Situation rechtlich zu bewerten ist.
Da von Hunden IMMER eine potentielle Gefahr ausgeht, hat man eine entsprechende Hundehalterhaftpflichtversicherung. Dieser meldet man so einen Vorfall - und die kümmert sich dann.
Entweder wehrt sie die Ansprüche ab, wenn die haltlos sind - oder sie zahlt.
Ansonsten ist in so einer Situation, wo beide Hunde angeleint sind und scheinbar beide Hundehalter nicht aufmerksam genug waren und/oder falsch reagiert haben - jeder für den Schaden des anderen zuständig - oder man einigt sich und jeder trägt den eigenen Schaden.
Nach einer so langen Zeit wird man da auch nichts mehr beweisen etc. können. Aber genau dafür hat man eben eine Versicherung - die ja kaum etwas kostet.
Sorry aber sobald die Türe aufgeht, müssen beide Hundehalter merken dass Stress in der Luft liegt. Und wenn der andere Hundehalter dann trotzdem in den Minifahrstuhl einsteigt anstatt einfach auf den nächsten zu warten, ist maximal er der hier die Situation heraufbeschworen hat.
Dazu ist es den Hunden einfach zu eng geworden. Was wieder auf den anderen Hundehalter zurückzuführen ist.
Das würde ich bei der Anzeige auch so kommunizieren.
Wie können sich zwei Hunde an der Leine ineinander verkeilen? Da müssen doch beide aufpassen. Und da dein Freund nicht weg konnte, liegt es am anderen auszuweichen.
Gefährdungshaftung, es wird nicht nach Schuld gefragt. Jeder hat Schuld, der sich einen Hund zulegt. Es ist sogar egal ob angeleint oder nicht.
Reiche den Schaden bei eurem Tierhalterhaftpflichtversicherer ein. Die Sachbearbeiter kennen sich bestens aus.
Das übergibt man seiner Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die zahlt für Schäden und wehrt zu Unrecht erhobene Forderungen ab.
Da hat sich die Tiergefahr verwirklicht. Wobei prozentual gesehen wohl mehr Schuld beim zusteigenden Nachbarn liegt.
Er ist ja nicht mit in den Fahrstuhl eingestiegen er stand mit seinem Hund davor und deswegen konnte man die Situation nicht mehr rechtzeitig retten.