Vom Am führerschein auf B?

4 Antworten

Hi

1, Man profitiert nur von seiner Erfahrung - Man kennt schon die Verkehrsregeln und kann diese anwenden. Dadurch könnten sich die Stunden reduzieren, ehe man sich an die Prüfung wagen kann.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden sind aber nicht reduziert.

Manche Fahrschulen geähren einen Rabatt auf die Grundgebühr, wenn man die nächste Führerscheinklasse auch wieder bei ihnen macht. Das ist aber u.U. Verhandlungssache.

2, Ob es sich für Dich lohnt, kann ich Dir nicht individuell beantworten.

Natürlich würde sich mit einem Auto Dein Mobilitätskreis deutlich im Vergleich zum Moped erhöhen. Bedenke auch, dass Du mit dem Auto unter 18 nur fahren darfst, wenn Deine eingetragene Begleitperson dabei ist.

Meist sind das die Eltern und ob die abends mal in die Disco oder Deinen Freunden unterwegs sein wollen, ist fraglich.

Ein Mittelding zwischen den beiden wäre noch die Klasse A1 ab 16. Da die Leichtkrafträder gut 100 km/h schaffen, kann man damit auch mal notfalls ein paar hundert km weit weg fahren. Aber ist halt recht teuer der Führerschein und die Maschine

Hallo, Deine Idee finde ich gut.

Falls Du später -wie du ja vor hast- Deine Fahrerlaubnis dann erweitern möchtest, musst Du statt 12 x 90 Minuten lediglich nur 6 x 90 Minuten zum Grundstoff-Theorieunterricht gehen.
Also Dein Ersterwerb, Klasse AM = 12 x Grundstoff, 2 x klassenspezifischer Stoff
Deine spätere Erweiterung, Klasse B = 6 x Grundstoff, 2 x klassenspezifischer Stoff.

Fahrschüler der Klasse B mit Vorbesitz der Klassen AM oder A1 kommen oft recht gut mit dem Umsetzen der Verkehrsregeln zurecht. Sie haben ja im Normalfall bereits Erfahrung als Führer von Kraftfahrzeugen. Mit der Klasse AM darf man schon einige Kraftfahrzeuge fahren:

Zweirädrige Kleinkrafträder= bbH: max. 45 km/h,
Verbrenner= max. 50 cm³, Elektroantrieb= Nenndauerleistung max. 4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder= bbH: max. 45 km/h,
max. 2 Sitzplätze, bis 270 kg (fahrbereit),
Fremdzünder= max. 50 cm³,
Selbstzünder= Nutzleistung max. 4 kW, max. 500³, 
Elektroantrieb= Nenndauerleistung max. 4 kW.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge=
bbH: max. 45 km/h, max. 2 Sitzplätze,
Fremdzünder= max. 50 cm³,
Selbstzünder= Nutzleistung max. 4 kW, max. 500³, 
Elektroantrieb= Nenndauerleistung max. 4 kW,
(bei leichtem Vierradmobil 6 kW),
Leermasse bis 425 kg (ohne Akku).

Das leichte Vierradmobil ist ja interessant, das dann schon mit 15 Jahren.
Wenn Du das beherrscht, brauchst Du bei Klasse B nicht mehr viele Fahrstunden.
Falls Du super clever bist, übst Du damit die Grundfahraufgaben der Klasse B.
Bedenke: Mit Klasse A1 (ab 16 Jahre) darfst Du sogar schon auf die Autobahn. Allerdings nicht sehr sinnig mit einem Leichtkraftrad.

Übrigens: Die Klasse AM kann die Probezeit nicht lostickern lassen,
die Klasse A1 schon.

Viel Erfolg !!!

Du kannst so gut wie kein Geld sparen, denn Du erwirbst ja mit der Fahrerlaubnis "B" eine ganz andere Fahrerlaubnis. Die ein oder andere Theoriestunde kann man wohl auslassen, aber da diese in der Fahrschulgrundgebühr meist sowieso enthalten sind und nicht gesondert abgerechnet werden, gibt es da keine großen Einsparungsmöglichkeiten.

Wenn du mobil sein willst, würde ich dir A1 eher mit 16 empfehlen. Wenn du Geld sparen möchtest, warte bist du 16 1/2 bist und mach nur Klasse B, denn in B ist AM bereits inbegriffen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Personenverkehr