Kann das Kind zum Vater, wenn die Mutter ihre Wohnung verliert (Rauswurf durch Gerichtsvollzieher)?
Guten Tag,
Vater und Mutter sind getrennt. Beide haben das geteilte Sorgerecht. Das 6-jährige Kind lebt grundsätzlich bei der Mutter, ist aber trotzdem auch regelmäßig jede Woche beim Vater für 2-3 Tage. Der Vater ist auch beim Jugendamt und schon vor Gericht, weil er gern ins Wechselmodell möchte. Es gibt leider auch diverse Probleme mit der Mutter... Versäumnis der Gesundheitsfürsorge des Kindes, Fälle der häuslichen Gewalt durch ihren Partner und - die Mutter verliert demnächst ihre Wohnung mittels Gerichtsvollzieher, weil sie seit Monaten ihre Miete nicht bezahlt und sich auch dahingehend nicht äußert / kümmert.
Der Vater sorgt sich unglaublich um sein Kind und würde dem Kind den Rauswurf aus der Wohnung gern ersparen. Er würde sein Kind in dieser Phase unbedingt zu sich holen, um dem Kind Ruhe zu geben.
Hat hier jemand Erfahrung damit, wie das abläuft, wenn eine Mutter die Wohnung verliert und sich mit Sicherheit auch um keine neue kümmert? Dazu kommt, dass sie bis heute bei ihrer jetzigen Wohnung offiziell nicht gemeldet ist und laut Amt unter "unbekannt verzogen" läuft. Wenn sie aus der Wohnung raus muss, ist sie für niemanden mehr greifbar.
Vielen Dank und LG
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es ist gut möglich, dass das Gericht entscheidet, das Kind soll zumindest vorübergehend zum Vater. Wenn die Mutter ihre Lebenssituation nach dieser Zeit immer noch nicht in den Griff bekommt, wird das Kind wahrscheinlich beim Vater bleiben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
wenn alles geklärt wurde seitens der mutter, dann ist es geklärt. du hast keinerlei einsicht in das leben der mutter. dein umgang wird sich dann ehr dahingehend ändern auf alle 14 tage und urlaubregelung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
natürlich stimmt das. immerhin machst du die mutter schlecht, unterstellst sachen wo sie bereits sagte es stimmt nicht. somit stellt sie den umgang um auf normal umfang: alle 14 tage von sa-so und 3 wochen urlaub.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Oh… ich mache tatsächlich niemanden schlecht. Erläutere nur Tatsachen. Es ist eher so, dass Sie hier gerade Dinge schreiben, die gar nicht stimmen?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
nein du suchst sachen die dir nichts bringen. wenn sie sagt das sie ihre sachen geklärt hat, dann ist das so. deine chancen auf das kind zu dir sind gleich 0. das wechselmodell findet ohne ihr einverständnis nicht statt. solltest du weiter die km schlecht machen, dann das zu umgangsausschluss führen. was du gerne hören willst, stimmt leider nicht. ein wechselmodell entspricht auch nicht dem kindeswohl
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich möchte das Kind gar nicht bei mir haben. Es geht gar nicht um mich sondern um einen Bekannten. Vielen Dank für die Tipps.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Normalerweise wird auch einer Mutter das Kind entzogen, wenn sie sich nicht ausreichend darum kümmern kann. (Alkoholproblem etc.)
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke, dass es in diesem Fall auch so sein wird. Und wenn du ihr Ehemann bist bzw. die eingetragenene Vaterschaft beim Amt für das Kind hast, dann wird das Kind zuerst zu dir kommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Versäumnis der Gesundheitsfürsorge, Häusliche Gewalt, Verlust der Wohnung...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn sie will, kann sie in eine Mutter-Kind Einrichtung. Sofort zum Jugendamt und Wohnungsamt.
Ansonsten wird das Kind hoffentlich entzogen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
das kind hat also hauptbezugspunkt die mutter. somit ist diese auch die hauptbezugsperson. die mutter wird entweder in eine notunterkunft ziehen oder ins frauenhaus oder in eine wohung mit kind anderswo.
kv kann hier garnix machen. er könnte klagen auf abr, nennt aber keine gründe warum dies der mutter entzogen werden sollte. ein wechselmodell ist nicht einklagbar und würde ohne einwilligung der mutter nicht stattfinden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das mit dem Wechselmodell stimmt so nicht. Deswegen ist er ja gerade vor Gericht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
doch das stimmt. durch das bundesgericht wurden die hürden für ein wechselmodell unvorstellbar hoch gestellt. ohne den willen der mutter gibts garkein wechselmodell
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ok, dann sind wir da unterschiedlicher Meinungen und Wissensstand. Aber danke.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
meinung spielt keine rolle. dein wissenstand ist gleich null
Und sollte man da, unabhängig vom jetzigen Termin bei Gericht zwecks Umgangsrecht, noch ein Eilantrag bezüglich der Wohnungssache der Mutter hinterher schicken? Jugendamt weiß eigentlich Bescheid und hat die Mutter auch schon befragt. Diese gab aber fälschlicherweise an, „alles geklärt zu haben“… Stimmt aber nicht.