Kann das Kind zum Vater, wenn die Mutter ihre Wohnung verliert (Rauswurf durch Gerichtsvollzieher)?

4 Antworten

Es ist gut möglich, dass das Gericht entscheidet, das Kind soll zumindest vorübergehend zum Vater. Wenn die Mutter ihre Lebenssituation nach dieser Zeit immer noch nicht in den Griff bekommt, wird das Kind wahrscheinlich beim Vater bleiben.


verreisterNutzer  06.07.2024, 10:56

Und sollte man da, unabhängig vom jetzigen Termin bei Gericht zwecks Umgangsrecht, noch ein Eilantrag bezüglich der Wohnungssache der Mutter hinterher schicken? Jugendamt weiß eigentlich Bescheid und hat die Mutter auch schon befragt. Diese gab aber fälschlicherweise an, „alles geklärt zu haben“… Stimmt aber nicht.

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fallenstelle320  06.07.2024, 13:26
@verreisterNutzer

wenn alles geklärt wurde seitens der mutter, dann ist es geklärt. du hast keinerlei einsicht in das leben der mutter. dein umgang wird sich dann ehr dahingehend ändern auf alle 14 tage und urlaubregelung.

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fallenstelle320  06.07.2024, 13:29
@verreisterNutzer

natürlich stimmt das. immerhin machst du die mutter schlecht, unterstellst sachen wo sie bereits sagte es stimmt nicht. somit stellt sie den umgang um auf normal umfang: alle 14 tage von sa-so und 3 wochen urlaub.

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verreisterNutzer  06.07.2024, 13:32
@fallenstelle320

Oh… ich mache tatsächlich niemanden schlecht. Erläutere nur Tatsachen. Es ist eher so, dass Sie hier gerade Dinge schreiben, die gar nicht stimmen?

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fallenstelle320  06.07.2024, 13:33
@verreisterNutzer

nein du suchst sachen die dir nichts bringen. wenn sie sagt das sie ihre sachen geklärt hat, dann ist das so. deine chancen auf das kind zu dir sind gleich 0. das wechselmodell findet ohne ihr einverständnis nicht statt. solltest du weiter die km schlecht machen, dann das zu umgangsausschluss führen. was du gerne hören willst, stimmt leider nicht. ein wechselmodell entspricht auch nicht dem kindeswohl

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verreisterNutzer  06.07.2024, 13:48
@fallenstelle320

Ich möchte das Kind gar nicht bei mir haben. Es geht gar nicht um mich sondern um einen Bekannten. Vielen Dank für die Tipps.

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Normalerweise wird auch einer Mutter das Kind entzogen, wenn sie sich nicht ausreichend darum kümmern kann. (Alkoholproblem etc.)

Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke, dass es in diesem Fall auch so sein wird. Und wenn du ihr Ehemann bist bzw. die eingetragenene Vaterschaft beim Amt für das Kind hast, dann wird das Kind zuerst zu dir kommen.


fallenstelle320  06.07.2024, 13:27

er nennt keine gründe warum ihr das kind entzogen werden sollte

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Wenn sie will, kann sie in eine Mutter-Kind Einrichtung. Sofort zum Jugendamt und Wohnungsamt.

Ansonsten wird das Kind hoffentlich entzogen.

das kind hat also hauptbezugspunkt die mutter. somit ist diese auch die hauptbezugsperson. die mutter wird entweder in eine notunterkunft ziehen oder ins frauenhaus oder in eine wohung mit kind anderswo.

kv kann hier garnix machen. er könnte klagen auf abr, nennt aber keine gründe warum dies der mutter entzogen werden sollte. ein wechselmodell ist nicht einklagbar und würde ohne einwilligung der mutter nicht stattfinden.


verreisterNutzer  06.07.2024, 13:27

Das mit dem Wechselmodell stimmt so nicht. Deswegen ist er ja gerade vor Gericht.

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fallenstelle320  06.07.2024, 13:28
@verreisterNutzer

doch das stimmt. durch das bundesgericht wurden die hürden für ein wechselmodell unvorstellbar hoch gestellt. ohne den willen der mutter gibts garkein wechselmodell

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