Vinted Käuferin behauptet, sie müsse die Versandkosten nicht bezahlen, da sie beim Kauf ausserhalb des Systems nochmal per Nachricht mitgeteilt werden müssen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

aus kaufmännische Sicht:

ja, es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen

Übereinstimmende Willenserklärungen - Angebot + "will haben".

Dann gab es ein Missverständnis hinsichtlich der Versandkosten.

Hast Du geklärt.

Nun wartest Du auf nachträgliche Zahlung der Transportkosten, um die Ware zu versenden.

Ob das der Käufer von anderen Situationen / Gelegenheiten "anders kennt" oder nicht, ist Banane. In Eurem konkreten Fall hast Du (nachweislich) auf die zusätzlichen Kosten hingewiesen, was der Käufer ja auch eingesehen hat (die Zeile mit "chill Digga, hast ja recht").

Ist natürlich nicht verboten, sich auf einen Preis "Inklusive Versand" zu einigen, aber wo das lediglich eine Option ist, das zu tun, und es hier nun mal NICHT so ist, kann da niemand drauf bestehen.

Würde den Käufer anmahnen, die xy Euro bis zum .... zu zahlen, damit die Ware versendet werden kann.

Dass die Ware erst bei Erhalt der vollständigen Zahlung versendet wird, dürfte ja bekannt sein!

Somit: Du im Recht - Käufer in Zugzwang "Zahlung Versandkosten".

PS.: Allein die Wortwahl aus dem Chat lässt ja schließen, mit welch ehrenhaften Menschen man es zu tun hat... :-)


HarmonyZ  28.08.2024, 20:29

Das ist falsch. Der Kaufvertrag wurde noch nicht erfüllt. Sie hat deutlich gemacht, dass sie den Artikel nicht mehr will bevor der Artikel ihr zugestellt wurde. Somit kann sie das Geld zurückverlangen.

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Rosenmary 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 20:38
@HarmonyZ

Falsch:

Wie und wann kommt ein Online-Kaufvertrag zustande? Damit ein Vertragsschluss im Internet zustande kommt, bedarf es zweier Willenserklärungen: Einem Angebot und einer Annahme des Angebots. Aber erst mit der Annahmeerklärung kommt es zum Abschluss des Online-Kaufvertrags.

Es handelt sich hier um einen Privatverkauf ohne Gewährleistung und Umtauschrecht. Gekauft und bezahlt wie gesehen.

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GabbianoNero  29.08.2024, 07:13
@HarmonyZ

Der Kaufvertrag war zustande gekommen nach der Schilderung von Rosenmary. Dass er bereits erfüllt war, habe ich nicht geschrieben.

Und nachdem dieser Vertrag geschlossen war, gab es keine Option auf "will ich nicht mehr haben" - somit gibt es auch keine Berechtigung für die Rückforderung der Kaufsumme.

Die Käuferin hat versucht, den Vertrag rückgängig zu machen. Das ist der Unterschied.

Lediglich die Tatsache, dass Ware (innerhalb der Frist) noch nicht zum Versand bereit steht, gibt dem Käufer nicht das Recht, vom Vertrag zurücktreten zu dürfen.

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HarmonyZ  29.08.2024, 19:05
@GabbianoNero

Die Ware wurde ja noch nicht mal verschickt. Wir reden hier nicht von einer evtl. Rückgabe.

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GabbianoNero  30.08.2024, 08:55
@HarmonyZ

Das ist nun mal so.

Wenn ein Kaufvertrag geschlossen wird (übereinstimmende Willenserklärungen), dann gilt es beiderseits, diesen Vertrag zu erfüllen.

Der Vertrag wurde geschlossen. Ware wurde angeboten, Käufer hat auf dieses Angebot reagiert "will ich haben".

Dieser Vertrag ist dann die Vereinbarung: Käufer schickt das Geld. Wenn Geld eingetroffen: Verkäufer schickt Ware.

Und nichts anderes.

Die (kurz darauf geklärte) Frage nach den Versandkosten ändert nichts an dem Vertrag. War ein Irrtum des Käufers, Verkäufer konnte belegen, dass da stand "Versandkosten extra".

Wenn einer der beiden Vertragspartner (Käufer / Verkäufer) an einer Stelle des vorgegebenen Ablaufes in diesem Prozess seine Leistung nicht erfüllt, oder erklärt, dass er sich nun doch anders entschieden hat, dann ist es Vertragsbruch - oder, um es netter auszudrücken, der Versuch, den Vertrag rückgängig zu machen.

Es gibt sehr viele Irrtümer über die Rechte des Käufers bei diversen Geschäften.

Letztendlich ist aber alles klar geregelt und definiert.

wenn auch nicht immer ganz einfach zu verstehen... :-)

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Rosenmary 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 17:09

Ja, das Profilbild der "Dame" mit rausgestreckter Zunge und Stinkefinger, sowie die Bewertungen sagen das auch.

Sie hat jetzt bezahlt. Ansonsten hätte ich nicht versendet.

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GabbianoNero  28.08.2024, 17:16
@Rosenmary

Alles richtig gemacht!

frech auftreten, andere versuchen einzuschüchtern, unverschämte Forderungen stellen, Lügen erzählen "wie das sonst so läuft"... alles bekannte Maschen der unterbelichteten Assis, um die paar Euro zu sparen und den Anbieter zu prellen.

Man selbst hat nun mal einen anderen Stil.

Sonst würde man vielleicht zurückschreiben:

"Hey Digga, nimm dir mal´n leeren Sack, greif unter dein verfilztes Sofa und bring das Leergut der letzten Wochen zum Automaten. Dann hast du dein Porto zusammen! Und jetzt komm aus dem Knick!"

oder...? :-)

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Rosenmary 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 17:24
@GabbianoNero

Haha, der ist gut😁😁 das mache ich übrigens mit meinem Sohn, wenn er sein Taschengeld schnell ausgegeben hat und neues will.

Ich mache ihn auf Pfandflaschen in der Umgebung auf Mülleimern etc aufmerksam und sage, da steht weiteres Taschengeld.

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GabbianoNero  29.08.2024, 07:29
@Rosenmary

Also ernährt sich der Sohn quasi vom Pfand in den Mund...:-)

Finde ich gut, dass Du ihn nicht abschmetterst ("du hast dein Taschengeld bereits bekommen und mehr gibt´s nicht") und ihm auch nicht mildherzig und gönnerisch einen nie endenden Dispo einräumst. Der Weg "da liegt dein Geld, du musst es nur aufsammeln" ist der wohl beste Weg, weder Nein zu sagen noch bedingungslos nachzubuttern.

Ich vermute, eine solche Erziehung hat die Käuferin aus Deiner Frage nicht genossen. Die versucht sich heute noch, ihr Geld zu ergaunern... :-)

Einen schönen Donnerstag!

LG

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Rosenmary 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 09:26
@GabbianoNero

Ab und zu bekommt er noch einen Bonus, der ist aber dann verbunden mit kleineren Aufgaben in Haus und Garten.

Er macht bald ein Schülerpraktikum in meiner Firma. Ich habe ihm schon gesagt, wenn er 16 ist, kann er in den Ferien für eine beliebige Zeit dort mehr als ein paar € die Woche einnehmen.

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GabbianoNero  29.08.2024, 13:54
@Rosenmary

Ich bin weder wortkarg noch desinteressiert an einem netten Dialog - aber im Moment habe ich leider zu viel um die Ohren und keine Zeit für ein paar Zeilen...

Ich schreibe, sobald ich wieder etwas Luft habe und meinen Schreibtisch wiedergefunden...

Hoffe auf Dein Verständnis, LG

Angelo

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Das scheint jetzt den Kommentaren nach ja noch geklappt zu haben - das ist gut. Allerdings würde ich sämtliche Belege (Mails, Kontoauszüge, ggf. eine Quittung der Post) aufheben, nicht dass die Person dann im Falle eines Falles auch noch sagt, sie hätte die Ware nicht erhalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rosenmary 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 11:52

Kann sie ja. Sie hat aber per Paypal Freunde bezahlt und den unversicherten Versand gewählt, so dass das Versandrisiko auf sie übergegangen ist. Vinted ermittelt in dem Fall nicht.

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rotesand  29.08.2024, 12:00
@Rosenmary

Damit kenne ich mich leider zu wenig aus, da ich solche Bezahlsysteme nicht nutze. Aber das mit dem unversicherten Versand stimmt, da liegt das Risiko beim Erwerber.

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Hinsichtlich des Verhaltens besagter Käuferin würde ich den Kaufpreis erstatten, bevor diese folgend noch behauptet (da es sich um unversicherten Versand handelt) sie hätte die Ware nicht erhalten.


Rosenmary 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 21:06

Kann sie ja machen. Sie hat mit PayPal Freunde bezahlt und ausserhalb des Käuferschutzes.

Ich muss nichts erstatten

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