Verweigerte mitarbeit mit der familienhilfe. Grund für obhut des kindes?

5 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung sieht, dann soll mit den Eltern erörtert werden, wie diese behoben werden kann. Grundsätzlich soll immer das mildeste Mittel genommen werden, um die Gefährdung wirksam abzuwenden.

Das "mildeste Mittel" scheint hier die Familienhilfe sein. Diese soll mit den Eltern zusammenarbeiten, damit der Kindesschutz sichergestellt ist. Verweigert ein Elternteil die Zusammenarbeit komplett, muss geprüft werden, ob der Kindesschutz trotzdem wirksam sichergestellt werden kann. Falls nicht, müssten dann "härtere Mittel" angedacht werden - z.B. Mutter-Kind-Einrichtung oder Inobhutnahme.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Meiner Meinung nach Nein.

Im Zweifel entscheiden darüber die Familiengerichte

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

der vater sollte dich einfach rauswerfen und mit dem kind und der familienhilfe gemeinsam zusammenarbeiten. selbstverständlich läuft bei dir garnichts, sonst würde man keine familienhilfe installieren müssen. immerhin gibts gründe aufgrund deiner kindeswohlgefährdenden art, für die wegnahme des ersten kindes


Kirare998 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 11:28

Du musst auch jedesmal deinen unnötigen senf dazu geben obwohl du garkeinen plan von garnichts hast außerdem kann mein freund mich nicht aus meiner wohnung rausschmeißen

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fallenstelle320  09.07.2024, 13:54
@Kirare998

muss er auch nicht, er packt seine sachen, die seines kindes und geht mit diesem fort. dazu braucht er dich nicht

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Das ist eine Hilfe die der deutsche Staat nicht ohne Grund zur Verfügung stellt.

Sich trotzig abzukehren ist etwas merkwürdig.

Es muss doch einen Grund geben, warum die Familienhelferin täglich (!) in die Familie kommt. Grundlos wird das ja nicht gemacht.


fallenstelle320  09.07.2024, 07:37

sie ist kindeswohlgefährdend und ihr wurde bereits das erste kind abgenommen

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