Darf man den Eltern das sorgerecht entziehen wenn das Kind noch nicht volljährig?

8 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt
§ 1626 BGB
Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

Diese Rechtsnorm regelt das elterliche Sorgerecht. Das kann, wie wir in Satz 1 sehen, nur bei Minderjährigen, angewandt werden. Die Volljährigkeit tritt mit dem 18. Lebensjahr ein (§ 2 BGB), also ist man von 0 bis einschließlich 17 Jahren minderjährig.

Lange Rede, kurzer Sinn: Das Sorgerecht kann also nur entzogen werden, wenn das Kind minderjährig ist. Der Sorgerechtsentzug ist in § 1666 Absatz 3 Punkt 6 BGB geregelt.

Quellen:

Ja, natürlich. Wenn in der Familie was grandios schief läuft. Wenn das "Kind" volljährig ist, dann nicht mehr.

Allerdings wird das Sorgerecht selten komplett entzogen. Es gibt z. B. die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das geht nur, solange das Kind minderjährig ist. Wenn es volljährig ist, haben die Eltern kein Sorgerecht mehr, das man ihnen entziehen könnte.

Da liegen richtige Gründe vor, dass das Sorgerecht entzogen wird.

Danach machte es ja keinen Sinn mehr. Denn dann gibt es ja kein Sorgerecht mehr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht