Vertrag für halbes Pferd
Hallo Leute! Ich habe ein Pferd und in moment auch eine Reitbeteiligung, wir wollen uns mein Pferd jetzt bald teilen da die kosten echt hoch sind und es auch leichter für mich ist, das Pferd mit einem zu teilen. Nur mein Problem ist jetzt, dass ich ein Vertrag schreiben muss und ich habe wirklich keine Ahnung wie. Ich habe auch schon gegooglt aber hab nur so welche gefunden wenn man das ganze Pferd verkauft. Könntet ihr mir so Punkte schicken was ich in so ein Vertrag schreiben soll oder habt ihr ein Muster? Danke im vorraus :)
4 Antworten
du hast Glück ich habe unsere Nutzungsbedingungen noch :) bei uns hat das ganze nach einem halben jahr nicht mehr funktioniert aber ich wünsche dir viel glück:))
Die Vertragspartner (Eigner) haben gemeinsam das Eigentum am Pferd "Name" (Nummer XXX),erworben. Ziel aller Eigner ist es das Pferd einerseits möglichst individuellund flexibel privat oder geschäftlich zu nutzen und andererseits die Kosten ineinem finanzierbaren Rahmen zu halten.
§ 1Vertragsgegenstand/ Sitz
Gegenstand des Vertrages ist der gemeinsame Betreuungund Verwendung des Pferde "Name" XXX. Die Geschäftsadresse soll jene desAnteilseigners XXX sein.
§ 2 Standort
Das Pferd ist im "Name" Box / Paddock stationiert.
§ 3 Dokumente,Bankkonto
Die Dokumente und Aufzeichnungen des ärztlichenZeugnisses, Impfpässe ect, sollen am Sitz der Haltergemeinschaft aufbewahrt zuwerden. Weiteres ist ein Konto bei der Bank XXX (BLZ Konto Nr. eingerichtetüber dem alle Zahlungen betreffend dem Pferd abzuwickeln sind. AlleNutzungsberechtigten (bei Jugendliche unter 18 Jahre die gesetzliche Vertreter)sind alleine zeichnungsberechtigt und haben für alle Zahlungen Belegevorzulegen. Alle Anteilseigner können jederzeit Einsicht in alle Dokumente undBelege nehmen und Kopien anfertigen.
§ 4 Stimmrechte
Entscheidungen sollten grundsätzlich einstimmig getroffen sofern nicht andere Mehrheiten oderQuoren in diesem Vertrag vereinbart sind.
Jeder Anteilseigner hat eine Stimme, da der Kaufpreiszu gleichen Teilen erbracht wurde.
Ändert sich das Verhältnis der Einlagen, so ändernsich die Stimmrechte analog und werden entsprechend in diesem Absatz neugefasst.
§ 5 QualifizierteMehrheiten
Für folgende Entscheidungen ist die Zustimmung allerAnteilseigentümer zwingend notwendig:
• Beschluss über die Verlegung der Stallung
• Aufnahme neuer Nutzungsberechtigter
• Anschaffung/ Investitionen
• Abschluss einer anderen Versicherung
• Spesenersätze an Miteigner
• Ausschüttung von Überschüssen an die Anteilseigner
• Belastungen/ Verpfändungen des Pferdes
• Aktive Prozessführungen oder die Erteilung vonAnwaltsmandaten
• Überlassungdes Pferdes an einen Reiter, der nicht Anteilseigner ist
§ 6 JährlicheGrundkosten
Jährliche Grundkosten sind Ausgaben welche anfallen,gleichgültig wer von den Eigentümer das Pferd benutzt oder nicht. Diese betragen derzeit ca. € XXXX.- undgliedern sich folgender Maßen:
• Krankenversicherung ( X ca. Euro )
• Unterbringung (X ca. Euro )
• Hufschmied,ca. 6x pro Jahr, (X Euro )
• Impfung
• Bildung von Rücklagen
Es hat daher jeder Anteilseigner analog seines Stimmrechtes anteilsmäßig monatlich im Voraus die Kosten auf das gemeinsame Konto zu überweisen.
§ 7 Variable Kosten
Die Änderung der variablen Kosten wird gemeinsamvereinbart.
§ 8 Abrechnung
• Ist ein Miteigner mit Zahlungen länger als 21 Tage imRückstand so verliert dieser sein Nutzungsrecht für die Dauer des bestehendenRückstandes.
• Sind die Kosten des Betriebs mit den Zahlungen derAnteilseigner nicht gedeckt, so haben diese aliquot ihrer Anteile einenNachschuss zu leisten. Sollte am Jahresende ein Überschuss von mehr als Euro2.000.- verbleiben, so können die Anteilseigner eine Rückzahlung aliquot ihrerAnteile beschließen.
• Grundsätzlich müssen alle Miteigner mit allerAnstrengung unentgeltlich zur Aufrechterhaltung der Gesundheit und Wohlbefindendes Pferdes beitragen.
§ 9 Lastenfreiheit
Kein Anteilseigner darf das Pferd ohne Zustimmungaller Anteilseigner belasten, verpfänden oder in anderer Weise alsSicherstellung verwenden. Jeder Anteilseigner hält jeweils die anderenAnteilseigner hierüber schad - und klaglos.
§ 10 Reservierung
Die Reservierung des Pferdes erfolgt nach dem Prinzip„first come, first serve“ . Reservierungen über 15 Tage bedürfen der Zustimmungaller Anteilseigner. Mit Einheitsbeschluss der Anteilseigner kann die Administration einemAnteilseigner anvertraut werden.
§ 11 Betrieb
Alle Anteilseigner sind zur Einhaltung aller denBetrieb des Pferdes relevanten Bestimmungen verpflichtet. Das Pferd ist jeweilsvom Reiter zu säubern. Abnormale Vorkommnisse sind unverzüglich (mündlich oderTelefonich) den Anteilseignen mitzuteilen. Schwerwiegende Vorkommnisse werdenschriftlich festgehalten.
Ein Pferd teilen ist immer ein Problem. Wer entscheidet die Grundlegenden Sachen? Teure, Risikoreiche OP nötig ja oder nein? welche Reitweise? wie geht man mit dem Pferd um? jmd zieht um und will das Pferd mitnehmen wodurch für den andren der Anfahrtsweg wesentlich länger wird. Einer wlll das Pferd nicht mehr und der andere muss auf einmal die ganzen Kosten tragen etc.
Also entweder kann man sich ein Pferd allein leisten oder nicht - wenn nicht wäre eine RB sicher sinnvoller
Ein Pferd teilen? Wie stellt ihr euch das vor? Wer übernimmt die Kosten für Schmied, Tierarzt, Impfungen? Wer entscheidet, wer wann wohin mit dem Pferd kann? Also ICH würde niemals mein Pferd teilen. RB ist in Ordnung. Aber alles Andere ist viel zu kompliziert. Ich nehme an, du bleibst der Besitzer. Denn es kann kja nur eine Person als Besitzer in den Papieren stehenWarum machst du es so kompliziert? Eine RB sollte doch reichen. Wenn du dir kein Pferd alleine leisten kannst, dann solltest du verkaufen und dir auch eine RB nehmen.
klar ist es möglich. Aber das Vertragswerk ist doch sehr kompliziert. Alleine die Frage, wer hohe Tierarztkosten übernimmt oder wer ist Besitzer. Und was passiert, wenn man sich in einem Jahr total zerstreitet. Soll es ja Alles schon gegeben haben. Und ich sehe das in so einem Fall als vorprogrammiert
wir teilen die ganzen kosten auf, und ja auch hohe tierarzt kosten!
wir teilen die Kosten auf also Schmied usw... Das Pferd bleibt da wo es ist im Stall, das haben wir auch schon geklärt. Es interessiert mich nicht das DU dein Pferd niemals verkaufen würdest, ich wollte hier einfach nur tipps für so ein Vertrag und nicht so etwas!! Es ist mir klar das es nur eine Besitzerin gibt und ja das bin ich! Ich habe eine RB aber langsam krieg ich den Stress mit der Schule usw. und wir haben es beschlossen uns mein Pferd zu teilen. Das senkt die Kosten und ich würde mein Pferd niemals verkaufen!
Ja ich denke wenn ihr zwei euch gut versteht und das gleiche im sinn habt kann das auch klappen aber es ist schwierig :)
https://www.gutefrage.net/tipp/ein-pferd-teilen---ein-paar-denkanstoesse
Hier ein wunderbarer Tipp zu einer -meiner Meinung nach- ziemlich schlechten Idee.
Ich würde es so machen, dass einer das Pferd kauft und einer eine RB mit gleichgestellten Rechten und Pflichten ist.
§ 12 Aufgriffsrechte
Für den Fall des Ablebens eines Miteigners haben dieverbliebenen Miteigner das Recht den Anteil aliquot ihrer Stimmrechte zumEinstandspreis zu übernehmen.
§ 13 Vorkaufsrechte
Jeder Anteilseigner hat im Falle eines Verkaufesseines Anteiles diesen den Miteignern schriftlich mittels eingeschriebenenBriefes zu jenen Konditionen zu denen ein Dritter rechtverbindlich bereit istden Anteil zu übernehmen, anzubieten. Die Miteigner haben in diesem Falle dasRecht das Vorkaufsrecht binnen 45 Tagen auszuüben. Sollte alle oder einzelneMiteigner den Anteil erwerben wollen und wird darüber keine Einigung erzielt soist der zu verkaufende Anteil im Verhältnis der Stimmrechte der kaufwilligenMiteigner aufzuteilen.
Nach Ablauf der Frist ohne Äußerung, kann derverkaufende Miteigner vorbehaltlich des § 5 den Anteil veräußern.
§ 14 Verletzungen/Tod des Pferdes
Treten am Pferd bei der Verwendung des PferdesVerletzungen auf die nicht von der Versicherung gedeckt sind, so hat derverursachende Miteigner diese zu tragen. Ist die Ursache nicht erklärbar, soträgt die Kosten die Eigentümergemeinschaft.
Im Falle des Todes ist die Versicherungssummesowie die eventuell vorhanden Überschuss des Kontos aliquot der Stimmrechte andie Miteigner auszuzahlen.
§ 15 Beitritt Dritter
Wenn ein Dritter mittelbare oder unmittelbareEigentumsanteile an dem Pferd erwirbt, hat der verkaufende Anteilseigner dafürSorge zu tragen, dass der präsumtive Anteilseigner der Vereinbarung beitritt.
§ 16 Streitigkeiten- Vermittlungsausschuss
Im Fall von Streitigkeiten zwischen den Anteilseignernsoll der Streitgegenstand zunächst in einer Anteilseignerversammlung beigelegtoder entschieden werden. Sollte der Lösungsvorschlag von einer Partei nichtanerkannt werden, steht es diesem frei, den Gerichtsweg zu beschreiten.
§ 17 Anzuwendendes Recht Soweit durch diesen Gesellschaftsvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung nichts anderesbestimmt ist, gelten für die Vereinbarung die Bestimmungen des BGB.