du hast Glück ich habe unsere Nutzungsbedingungen noch :) bei uns hat das ganze nach einem halben jahr nicht mehr funktioniert aber ich wünsche dir viel glück:))

Die Vertragspartner (Eigner) haben gemeinsam das Eigentum am Pferd "Name" (Nummer XXX),erworben. Ziel aller Eigner ist es das Pferd einerseits möglichst individuellund flexibel privat oder geschäftlich zu nutzen und andererseits die Kosten ineinem finanzierbaren Rahmen zu halten.

 

  § 1Vertragsgegenstand/ Sitz

 

Gegenstand des Vertrages ist der gemeinsame Betreuungund Verwendung des Pferde "Name"  XXX. Die Geschäftsadresse soll jene desAnteilseigners XXX sein.

 

  § 2 Standort

 

Das Pferd  ist im "Name" Box / Paddock stationiert.

 

  § 3 Dokumente,Bankkonto

 

Die Dokumente und Aufzeichnungen des ärztlichenZeugnisses, Impfpässe ect, sollen am Sitz der Haltergemeinschaft aufbewahrt zuwerden. Weiteres ist ein Konto bei der Bank XXX (BLZ Konto Nr. eingerichtetüber dem alle Zahlungen betreffend dem Pferd abzuwickeln sind. AlleNutzungsberechtigten (bei Jugendliche unter 18 Jahre die gesetzliche Vertreter)sind alleine zeichnungsberechtigt und haben für alle Zahlungen Belegevorzulegen. Alle Anteilseigner können jederzeit Einsicht in alle Dokumente undBelege nehmen und Kopien anfertigen.

 

  § 4 Stimmrechte

 

Entscheidungen sollten grundsätzlich einstimmig  getroffen sofern nicht andere Mehrheiten oderQuoren in diesem Vertrag vereinbart sind.

Jeder Anteilseigner hat eine Stimme, da der Kaufpreiszu gleichen Teilen erbracht wurde.

Ändert sich das Verhältnis der Einlagen, so ändernsich die Stimmrechte analog und werden entsprechend in diesem Absatz neugefasst.

 

  § 5 QualifizierteMehrheiten

 

Für folgende Entscheidungen ist die Zustimmung allerAnteilseigentümer zwingend notwendig:

 

•  Beschluss über die Verlegung der Stallung

•  Aufnahme neuer Nutzungsberechtigter

•  Anschaffung/ Investitionen 

•  Abschluss einer anderen Versicherung 

•  Spesenersätze an Miteigner

•  Ausschüttung von Überschüssen an die Anteilseigner

•  Belastungen/ Verpfändungen des Pferdes

•  Aktive Prozessführungen oder die Erteilung vonAnwaltsmandaten

•  Überlassungdes Pferdes an einen Reiter, der nicht Anteilseigner ist

  § 6 JährlicheGrundkosten

 

Jährliche Grundkosten sind Ausgaben welche anfallen,gleichgültig wer von den Eigentümer das Pferd benutzt oder nicht.  Diese betragen derzeit ca. € XXXX.- undgliedern sich folgender Maßen:

•  Krankenversicherung ( X ca. Euro )

•  Unterbringung  (X ca. Euro )

•  Hufschmied,ca. 6x pro Jahr, (X Euro )

•        Impfung 

•        Bildung von Rücklagen

Es hat daher jeder Anteilseigner analog seines Stimmrechtes anteilsmäßig monatlich im Voraus die Kosten auf das gemeinsame Konto zu überweisen.

 

  § 7 Variable Kosten

 Die Änderung der variablen Kosten wird gemeinsamvereinbart.

 

§ 8 Abrechnung

 

•  Ist ein Miteigner mit Zahlungen länger als 21 Tage imRückstand so verliert dieser sein Nutzungsrecht für die Dauer des bestehendenRückstandes.

•  Sind die Kosten des Betriebs mit den Zahlungen derAnteilseigner nicht gedeckt, so haben diese aliquot ihrer Anteile einenNachschuss zu leisten. Sollte am Jahresende ein Überschuss von mehr als Euro2.000.- verbleiben, so können die Anteilseigner eine Rückzahlung aliquot ihrerAnteile beschließen.

•  Grundsätzlich müssen alle Miteigner mit allerAnstrengung unentgeltlich zur Aufrechterhaltung der Gesundheit und Wohlbefindendes Pferdes beitragen.

 

  § 9 Lastenfreiheit

 

Kein Anteilseigner darf das Pferd ohne Zustimmungaller Anteilseigner belasten, verpfänden oder in anderer Weise alsSicherstellung verwenden. Jeder Anteilseigner hält jeweils die anderenAnteilseigner hierüber schad - und klaglos.

 

  § 10 Reservierung

 

Die Reservierung des Pferdes erfolgt nach dem Prinzip„first come, first serve“ . Reservierungen über 15 Tage bedürfen der Zustimmungaller Anteilseigner. Mit Einheitsbeschluss der Anteilseigner kann die Administration einemAnteilseigner anvertraut werden.

 

  § 11 Betrieb

 

Alle Anteilseigner sind zur Einhaltung aller denBetrieb des Pferdes relevanten Bestimmungen verpflichtet. Das Pferd ist jeweilsvom Reiter zu säubern. Abnormale Vorkommnisse sind unverzüglich (mündlich oderTelefonich) den Anteilseignen mitzuteilen. Schwerwiegende Vorkommnisse werdenschriftlich festgehalten.

 

 

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