Versicherungskosten bei Autokauf und -verkauf?
Hallo, ich habe letztes Jahr mit meinen Eltern zusammen mein erstes Auto gekauft, dabei haben meine Eltern sich um den Großteil vom Kauf- und Versicherungsprozess gekümmert. Ich wollte aus Interesse mal fragen, wie das eigentlich bei der Versicherung kostentechnisch aussieht, wenn ich mein Auto abmelde, es verkaufe, mir ein neues kaufe und das neue anmelde. Muss ich für das alte Auto dann bei der Kfz-Versicherung irgendeinen Restbetrag bezahlen? Und muss ich für das neue Auto dann nach dem Kauf eine Anzahlung oder so bei der Versicherung bezahlen? Oder geht das nahtlos ineinander über? Oder gibt es da auch noch andere Möglichkeiten? Was würden ihr da empfehlen? Vielen Dank im Voraus. :)
3 Antworten
Deine Eltern werden wahrscheinlich auch das Auto auf sich zugelassen haben und das ist gut so. Deine Ellis könnten dir also - grosszügige Leute - den ggf. von dir erworbenen SFR abtreten, und den kannst du behalten und bei dieser und jeder anderen Versicherung dann zu vergünstigten Bedingungen selbst neu versichern, wenn du das Auto dann vom Daddi übernimmst. Steuer und Versicherung werden bei der Steuer und Versicherung nach angemeldeter Zeit bezahlt. Hast du längere Zeit kein Auto angemeldet, verringert sich der Rabatt zumeist um 5% p.a.
Das soweit zum groben Überblick. Du zahlst immer nur das und für die Zeit, die du nutzt. Wenn du dich mit dem Rabatt verbessern willst, muss das Auto mindestens 6 Monate angemeldet - dh versichert gewesen sein., Sonst funzt das nicht.
Wie sagt man jetzt! Gute Fahrt!
Eine KFZ-Versicherung wird bei Außerbetriebssetzung des Fahrzeugs taggenau abgerechnet. Selbiges gilt für die KFZ-Steuer.
Eine KFZ-Versicherung wird bei Außerbetriebssetzung des Fahrzeugs taggenau abgerechnet. Selbiges gilt für die KFZ-Steuer....
...hat dir wilees schon richtig geantwortet!
Und muss ich für das neue Auto dann nach dem Kauf eine Anzahlung oder so bei der Versicherung bezahlen?
Versicherungen sind grundsätzlich Jahresbeiträge und im Voraus zu bezahlen! Du kannst jedoch eine Ratenzahlung mit dem Versicherer vereinbaren gegen einen Ratenzuschlag, welcher in etwa 3% bis 5% beträgt für halbj. bzw viertelj. Zahlweise.
Für die monatl. Abbuchung sind ca. 8 % bis 10% Ratenzuschlag fällig und ist nur mit Einzugsermächtigung möglich.
Damit du den vollen Versich.schutz erhälst, mußt du den Erstbeitrag fristgerecht bezahlt haben!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
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