Versicherungskennzeichen ab wann?

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Also ich habe mein Kennzeichen für März schon seit über 1 Woche.

Wenn man also rechtzeitig seine Versicherung abschließt, bzw. verlängert, ist es gar kein Problem sein Kennzeichen zum 1.3. zu bekommen.

Wenn du heute noch eine Versicherung abschließt, wird es wohl knapp werden, dass noch bis Samstag zu bekommen.

Dann musst du halt ein paar Tage warten, bis du es zugeschickt bekommen hast.

Das neue Versicherungskennzeichen, das ab dem 01.03.2025 gültig ist, gibt es schon lange.

Montiere es bitte am 28.02.2025 abends, denn es ist nicht nur erst ab dem Ersten gültig, sondern dann muss es auch montiert sein.

LG


Hulkmania  23.02.2025, 19:44
sondern dann muss es auch montiert sein.

Wenn der eScooter nicht bewegt wird, muss es das natürlich nicht sein.

JochenOWL  23.02.2025, 20:39
@Hulkmania

Und wenn der eScooter einfach an der Straße steht, nicht bewegt wird...dann braucht er kein gültiges Versicherungskennzeichen?

Gilt das auch für andere Fahrzeuge? Du solltest dich mal informieren...

LG

Hulkmania  24.02.2025, 02:55
@JochenOWL

Wer redet von der Straße? Wenn Ich meinen eScooter erst im Mai 2025 kaufe, dann kann ich nicht schon iam 28. Februar mein Kennzeichen dran haben.

Auch lassen wohl die wenigsten Privatleute ihren eScooter auf der Straße stehen.

Du solltest mal ein bisschen logisch denken.

JochenOWL  24.02.2025, 04:56
@Hulkmania

Du solltest mal logisch denken: Habe ich denn geschrieben, dass der eScooter im Keller, auf dem Dachboden, in der Garage.... oder sonst wo außerhalb des Geltungsbereiches der StVO steht?

Ich habe auf die Frage des FS geantwortet, der sich nämlich Sorgen macht, am 01.03. kein neues Versicherungskennzeichen holen zu können.

Auf die Idee, dass man kein Vers.-Kennzeichen braucht, wenn sich der eScooter NICHT im Bereich der StVO befindet oder man ihn noch garnicht hat... sind wir alle selber gekommen....

Hulkmania  24.02.2025, 05:21
@JochenOWL

Du hast einfach irgendwas in die Frage hinein interpretiert.

Vielleicht solltest du Fragen einfach so beantworten, wie sie gestellt sind.

JochenOWL  24.02.2025, 05:47
@Hulkmania

Ich habe überhaupt nichts in die Frage rein interpretiert, wie kommat du darauf...

Ich habe dem FS sachlich richtig mitgeteilt, dass das neue Kennzeichen ab dem 01.03. montiert sein muss.

Das gilt solange, wie sich der eScooter im Geltungsbereich der StVO befindet und hat nichts damit zu tun, ob er dort bewegt wird oder da nur steht.

Natürlich gilt das nicht, wenn man den eScooter noch garnicht hat, wie du schreibst.

Wenn Ich meinen eScooter erst im Mai 2025 kaufe, dann kann ich nicht schon iam 28. Februar mein Kennzeichen dran haben.

Das klingt sehr logisch aber brauchst du nicht zu erklären, weil wirklich jeder darauf kommt....

Es meldet ja auch keiner sein neues Auto an, bevor er es gekauft hat oder es noch garnicht produziert ist...

genauso sollte es auch sein. kaufen kannst das auch vorher

Auch wenn der 1.3. kein Samstag wäre, solltest du dich schon VORHER um ein neues Kennzeichen bemühen. Stell dir mal vor alle Kunden des Versicherungsbüros kommen am gleichen Tag.

Ja, kann man.