Versehentlich Schwarzarbeiter beschäftigt als Beamter?
Hey Leute, ich habe eine wichtige Frage. Meine Kusine hat ein neues Haus gekauft. Sie ist Lehrerin und hat den Beamtenstatus. Bei der Hausmodernisierung hat sie fast alles von Firmen machen lassen, bis auf den Fliesenleger,tapezierer dem hat sie nur eine Quittung ausgestellt, aber er war vom Fach und hat in einer Firma gearbeitet. Sie hatte hierbei keine Rechnung, nur die handgeschriebene Quittung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt. Da sie nicht wusste, dass das unter Schwarzarbeit fällt,hat sie es blauäugig mit beim Finanzamt eingereicht. Nun kam ein Anruf vom Finanzamt, dass eine Strafanzeige gestellt wird. Was kann meine Kusine jetzt tun und welche Konsequenzen drohen ihr? Kann sie den Beamtenstatus verlieren?
4 Antworten
Irgendwas passt nicht.
Ein handgeschriebene Quittung ohne MWSt. ist kein Indiz für Schwarzarbeit, sondern ungewöhnlich aber normal.
Das Finanzamt stellt keine Strafanzeigen; die haben hausinterne Leute für sowas und da wird nicht vorgewarnt.
Gegen wen wurde überhaupt die angebliche Strafanzeige gestellt? Gegen Deine Cousine? Wegen was denn?
Das Finanzamt ist zuständig für Steuerhinterziehung.
Steuern werden hinterzogen entweder durch falsche Angaben in Steuererklärungen oder durch die Nichtabgabe einer Steuererklärung.
Wie genau bin ich daher als Auftraggeber eines Handwerkers an dessen Steuerhinterziehung schuld?
Ob er meine Zahlung der USt unterwirft, kann selbst das Finanzamt erst am Ende eines Voranmeldezeitraumes prüfen. Ob er die Einnahme der ESt und GewSt unterwirft, kann erst am Ende des Kalenderjahres geprüft werden.
Wo ist also der strafrechtliche Vorsatz?
Auf gar keinen Fall dem Finanzamt irgendwelche Auskünfte erteilen oder Fragen beantworten, weder schriftlich noch mündlich! Anwalt nehmen. Der regelt das.
Das Problem in Deutschland ist, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Zu ihrem eigenen Schutz sollte sie dem Finanzamt gegenüber und der Staatsanwaltschaft gegenüber keine Angaben mehr machen.
Ich weiß auch nicht aus dem Kopf ob es sich dabei um ein Delikt handelt, welchen den Vorsatz benötigt.
Der ist hier ja nicht gegeben.
Am besten einen Rechtsbeistand aufsuchen und sich beraten lassen.
Den Beamtenstatus verliert man meines Wissens nach erst, bei einer Verurteilung ab 12 Monaten
Als Beamtin sollte sie wissen, dass sie keine Schwarzarbeiten vergeben darf.
Das wird jedenfalls teuer. Natürlich muss auch Steuer und Sozialabgabe nachentrichtet werden.
Schwarzarbeit ist grundsätzlich verboten, egal ob der Auftraggeber ein Beamter ist oder nicht. Den Beamtenstatus verliert man dadurch nicht. Was denkst du, wieviele verbeamtete Lehrer Nachhilfestunden geben und die Einnahmen daraus in der Steuererklärung nicht angeben ?
Ich hätte diesen Vorgang beim Finanzamt gar nicht in der Steuererklärung angegeben, weil doch jeder weiss, dass so etwas Nachfragen beim Finanzamt auslöst.
Zudem hat sie keine Rechnung , sondern nur eine Quittung darüber, dass sie den Handwerker bezahlt hat. Da denen unsere Finanzämter kein Pardon.
Unwissenheit schützt vor Strafen nicht. Wenn sie sich eine Rechnung hätte ausstellen lasen in der die Arbeitsstunden aufgeführt sind, dann hätte sie kein Problem.
Spätestens dann,. wenn der Handwerker keine korrekte Rechnung ausstellen will oder kann, müsste das doch auffallen, dass da etwas nicht stimmen kann.
meiner Cousine wurde gesagt das es schwarz Arbeit sei weil wir keine ausführliche Rechnung dazu gelegt haben.. und die wollen die komplette Daten von den Leuten die da gearbeitet haben aber es wahren Leute aus eBay Kleinanzeige.. haben keine Kontakt Daten mehr von denen..😑