Verschwundenes Paket wieder aufgetaucht!
Hallo, ich habe folgendes Problem, anfang april verkaufte ich eine Soundanlage bei ebay für 440 euro. Die abwicklung verlief problemlos, als ich das geld überwiesen bekommen habe wurde das paket an den empfänger versendet. als nach 10 tagen das pakett noch nicht beim empfänger ankam meldete er sich berechtigt. Ich stellte bei der DHL einen Nachforschungsantrag der ergab das das Pakett nach Russland gegangen ist.- es war weg- daraufhin erstattete mir die DHL einen Betrag von 380,80 . Ich erstatte dem Käufer seinen Betrag den er an mich gezahlt hatte. Heute erhielt ich Post von der DHL das sie denn betrag zurück erstattet haben möchten weil das pakett am 30.04.2011 doch noch zugestellt worden sei. Beleg einer unterschrift des empfängers in Kopie bekam ich dabei. Ich rief den empfänger an und er sagte mir erst das er keine Ahnung davon hätte. Im zweiten gesspräch endschuldigte er sich ,, das pakett hätte damals seine tochter angenommen und ihm nicht davon erzählt,,, Er versicherte mir das Pakett zurück zu mir zu senden, jedoch würde er nicht den offenen Betrag senden. Meine Frage an euch , ist das rechtens ? das er das pakett jetzt zurück sendet und er damit aus der nummer raus ist?? Es ist ja schliesslich ein halbes jahr vergangen! Was soll ich tuen wie sollte ich mich verhalten schliesslich will die DHL ihren erstattungsbeitrag zurück!! würde ich heute und jetzt die Soundanlage verkaufen habe ich eine grosse Wertminderung!! biete um hilfe
8 Antworten
Meiner Meinung nach muss er Dir den Preis überweisen!
Er hat ein Gebot abgegeben und den Zuschlag erhalten. Das seine Tochter das Paket angenommen hat und ihm nichts gesagt hat ist sein persönliches Problem.
Da kann auch der Verdacht aufkommen, dass er davon gewusst hat. Wie gesagt Verdacht!
An Deiner Stelle würde ich auf das Geld bestehen und ihm schreiben, das Du ggf. einen Anwalt einschalten wirst, wenn er sich nicht an seinen Vertrag hält!
Hast Du die Anlage nach Russland verkauft? Wenn ja, dann vergiss den Anwalt und nimm was Du kriegen kannst!
Wenn er in Deutschland ist, dann schreib ihm die Version mit dem Anwalt!
Nimm die Anlage zurück und erstatte dem Käufer nur einen Teilbetrag. Er hat die Anlage über ein halbes Jahr benutzt und muss dafür Nutzungsentgelt leisten. Aber zunächst soll er Dir die Anlage übersenden, damit Du prüfen,kannst, ob sie noch immer i.O. ist. Wenn er nicht mitspielen will, drohe mit rechtlichen Schritten.
Jorgfried:** Ich erstatte dem Käufer seinen Betrag den er an mich gezahlt hatte.**
Ich erstatte ist Präsenz, also Gegenwart, nicht Vergangenheit..
Ein gültiger Kaufvertrag kam hier zustande. Die Pflichten wären grundsätzlich dadurch erfüllt gewesen, dass du dein Geld bekommen hast und ihm die Ware zugegangen ist.
Ganz wichtig wäre noch, ob ihr etwas zum Gefahrenübergang / zur Versendung vereinbart habt?
Hättest du das Risiko der Versendung getragen, war es dir unmöglich deiner vertraglichen Pflicht nachzukommen ihm die Kaufsache zu übereignen. Daher hätte er die berechtigte Forderung vom Vertrag zurückzutreten (wegen Unmöglichkeit der Leistung, denn schließlich war das Paket laut DHL weg). Dies hätte zur Folge, dass er seinen Kaufpreis zurück fordern durfte. Dies hast du durch die Rückerstattung bewilligt und daher existierte der Vertrag nicht mehr. In diesem Fall könntest du den Verzugschaden gegebenenfalls durch den ungerechtfertigten Einbehalt einfordern. Das gilt jedoch nur, wenn er vor dem 30.04.2011 die Forderung auf Rückabwicklung gestellt hat. Wollte er beispielsweise am 01.05. das Geld wieder, so wirst du wohl den vollen Kaufpreis einklagen können, da der Vertrag durch den Zugang der Leistung erfüllt wurde.
Wäre der Erfüllungsort hingegen bei dir, dann gelten hier wohl die Bestimmungen des Versendungskaufs und der Käufer trägt die Gefahr der Verschickung durch die Spedition. (Wenn du zum Beispiel aus reiner Gefälligkeit die Übersendung gegen Kostenerstattung übernommen hättest.) In diesem Falle hättest du den Betrag gar nicht zurück erstatten müssen, sondern der Käufer hätte das Geld von DHL bekommen müssen.
Die Thematik zwischen Erfüllungs- und Leistungsort und dem Erfolgseintritt ist zudem juristisch umstritten.
Interessant wäre noch, ob DHL durch die verspätete Mitteilung sich nicht schadenersatzpflichtig gemacht hat.
Rede mit dem Käufer, bestehe auf den Kaufpreis und drohe mit juristischen Folgen. Versuche selbiges bei DHL. Gegebenenfalls wirst du wohl nicht umhin kommen, dir einen Anwalt nehmen zu müssen oder auf die Wertminderung zu verzichten.
Schalte ebay ein! Schreib ihm nochmal, dass der Kauf ordnungsgem. verlaufen ist und du dein Geld moechtest. Setze ihm eine Frist und schreib ruhig dazu, dass du bei Nichtbezahlung zuerst ebay und dann den Rechtsanwalt einschalten wirst.
eBay einschalten? eBay überlässt seine Verkäufer und Käufer mittlerweile fast gänzlich sich selbst....
Genaugenommen liegt ein Betrugsversuch des Käufers vor. Die Ware ist zeitnah geliefert worden und er schuldet dir den Kaufpreis. Etwas anders wäre es, wenn er die Ware sofort zurückgesendet hätte.
danke für den guten rat, ich muss noch dazu sagen das der empfänger hier in deutschland ist und das pakett versehendlich erst nach russland gegangen ist. also über umwege, aber der verdacht liegt nahe das er einen Betrug begangen hat.