Verschwundenes Paket wieder aufgetaucht!

8 Antworten

Meiner Meinung nach muss er Dir den Preis überweisen!

Er hat ein Gebot abgegeben und den Zuschlag erhalten. Das seine Tochter das Paket angenommen hat und ihm nichts gesagt hat ist sein persönliches Problem.

Da kann auch der Verdacht aufkommen, dass er davon gewusst hat. Wie gesagt Verdacht!

An Deiner Stelle würde ich auf das Geld bestehen und ihm schreiben, das Du ggf. einen Anwalt einschalten wirst, wenn er sich nicht an seinen Vertrag hält!

Hast Du die Anlage nach Russland verkauft? Wenn ja, dann vergiss den Anwalt und nimm was Du kriegen kannst!


lagune123 
Fragesteller
 07.10.2011, 13:42

danke für den guten rat, ich muss noch dazu sagen das der empfänger hier in deutschland ist und das pakett versehendlich erst nach russland gegangen ist. also über umwege, aber der verdacht liegt nahe das er einen Betrug begangen hat.

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alfbm  07.10.2011, 13:48
@lagune123

Wenn er in Deutschland ist, dann schreib ihm die Version mit dem Anwalt!

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lagune123 
Fragesteller
 07.10.2011, 14:12
@alfbm

er ist bereit das pakett zurückzusenden, geld welches mir die DHL jetzt in rechnung stellt würde er nicht zahlen, sagte er.

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Nimm die Anlage zurück und erstatte dem Käufer nur einen Teilbetrag. Er hat die Anlage über ein halbes Jahr benutzt und muss dafür Nutzungsentgelt leisten. Aber zunächst soll er Dir die Anlage übersenden, damit Du prüfen,kannst, ob sie noch immer i.O. ist. Wenn er nicht mitspielen will, drohe mit rechtlichen Schritten.


Jorgfried  07.10.2011, 13:38

Richtig lesen - Das Geld hat der Käufer schon damals zurückbekommen.

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Ratgeberkoenig  07.10.2011, 13:52
@Jorgfried

Jorgfried:** Ich erstatte dem Käufer seinen Betrag den er an mich gezahlt hatte.**

Ich erstatte ist Präsenz, also Gegenwart, nicht Vergangenheit..

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Ein gültiger Kaufvertrag kam hier zustande. Die Pflichten wären grundsätzlich dadurch erfüllt gewesen, dass du dein Geld bekommen hast und ihm die Ware zugegangen ist.

Ganz wichtig wäre noch, ob ihr etwas zum Gefahrenübergang / zur Versendung vereinbart habt?

Hättest du das Risiko der Versendung getragen, war es dir unmöglich deiner vertraglichen Pflicht nachzukommen ihm die Kaufsache zu übereignen. Daher hätte er die berechtigte Forderung vom Vertrag zurückzutreten (wegen Unmöglichkeit der Leistung, denn schließlich war das Paket laut DHL weg). Dies hätte zur Folge, dass er seinen Kaufpreis zurück fordern durfte. Dies hast du durch die Rückerstattung bewilligt und daher existierte der Vertrag nicht mehr. In diesem Fall könntest du den Verzugschaden gegebenenfalls durch den ungerechtfertigten Einbehalt einfordern. Das gilt jedoch nur, wenn er vor dem 30.04.2011 die Forderung auf Rückabwicklung gestellt hat. Wollte er beispielsweise am 01.05. das Geld wieder, so wirst du wohl den vollen Kaufpreis einklagen können, da der Vertrag durch den Zugang der Leistung erfüllt wurde.

Wäre der Erfüllungsort hingegen bei dir, dann gelten hier wohl die Bestimmungen des Versendungskaufs und der Käufer trägt die Gefahr der Verschickung durch die Spedition. (Wenn du zum Beispiel aus reiner Gefälligkeit die Übersendung gegen Kostenerstattung übernommen hättest.) In diesem Falle hättest du den Betrag gar nicht zurück erstatten müssen, sondern der Käufer hätte das Geld von DHL bekommen müssen.

Die Thematik zwischen Erfüllungs- und Leistungsort und dem Erfolgseintritt ist zudem juristisch umstritten.

Interessant wäre noch, ob DHL durch die verspätete Mitteilung sich nicht schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Rede mit dem Käufer, bestehe auf den Kaufpreis und drohe mit juristischen Folgen. Versuche selbiges bei DHL. Gegebenenfalls wirst du wohl nicht umhin kommen, dir einen Anwalt nehmen zu müssen oder auf die Wertminderung zu verzichten.

Schalte ebay ein! Schreib ihm nochmal, dass der Kauf ordnungsgem. verlaufen ist und du dein Geld moechtest. Setze ihm eine Frist und schreib ruhig dazu, dass du bei Nichtbezahlung zuerst ebay und dann den Rechtsanwalt einschalten wirst.


Scoole  07.10.2011, 13:51

eBay einschalten? eBay überlässt seine Verkäufer und Käufer mittlerweile fast gänzlich sich selbst....

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Genaugenommen liegt ein Betrugsversuch des Käufers vor. Die Ware ist zeitnah geliefert worden und er schuldet dir den Kaufpreis. Etwas anders wäre es, wenn er die Ware sofort zurückgesendet hätte.