Verplombter Rauchmelder?
Hallo,
Ich bin neuerdings umgezogen, in meiner 1Z-Wohnung ist ein zentral liegender Rauchwarnmelder installiert.
Ich wollte das Gerät testen, dies ist mir jedoch nicht gelungen, da sich auf dem Gehäuse des RWM keine direkt sichtbaren Tasten befinden.
Allerdings befindet sich auf dem Gerät eine Scheibe, welche wie ein Knopf aussieht.
Da ich diese nicht eindrücken konnte, habe ich das Gerät abmontiert, weil ich die Modellnummer in Erfahrung bringen wollte.
Dabei wurde die Befestigung des vermeintlichen "Knopfs" am Rauchmelder über eine Sollbruchstelle zerstört.
Internetrecherchen ergaben dass es sich bei dem "Knopf" um eine Plombe handelt, die bei "unbefugter Demontage" kostenpflichtig ersetzt werden muss. Einen Knopf im eigentlichen Sinne gibt es nicht, stattdessen fungiert das ganze Gehäuse als Knopf um bspw. einen Testalarm zu aktivieren.
Zudem funkt das Teil in monatlichen Abständen Daten an eine Zentrale, wodurch offenbar auch Demontagen erkannt werden können.
Weiß hier jemand welche Kosten auf mich zukommen könnten und ob ich diese dem Mieter in Rechnung stellen kann, da ich zu keinem Zeitpunkt über die Funktionsweise des RWM informiert wurde?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn Du Fragen hast zu Bestandteilen der Wohnung solltest Du Dich an den Verwalter/Vermieter wenden und nicht selber basteln.
Den Schaden hast Du verursacht und wirst ihn vermutlich ersetzen müssen inkl. Handwerkerleistungen. Das ist gesetzlich so vorgesehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
.... auf dem Du verlieren würdest. Das Vorhandensein und die Funktionstüchtigkeit dieser Geräte ist gesetzlich vorgeschriebene Vermieterpficht. An diesem vermietereigenen Equipment hat man nicht herumzubasteln. Machst Du es dabei kaputt haftest Du. Eigentlich ziemlich klar. Nur nicht für Leute die in allen sinnvollen Vorschriften den Eingriff von wem auch immer in ihr Leben sehen wollen. Ich wünsche jedenfalls viel Erfolg.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/frodobeutlin100/1444748215_nmmslarge.jpg?v=1444748215000)
Du bist der Mieter?
und hast unsachgemäß am Rauchmelder herumgefummelt und diesen beschädigt?
dann musst Du zahlen
Ohne deutlichen Hinweis bei der Installation, dass das Gerät verplompt ist, ist eine gesetzliche Schadensersatzpflicht Schwachsinn, denn der Rauchmelder ist danach ja nach wie vor voll funktionsfähig - ohne Schaden kein Schadensersatz. Im Gegenteil ist es rechtlich extrem fragwürdig, dass mit einer regelrechten Heimtücke durch eine sinnlose Plombenfuntion in das hohe Recht der Unversehrtheit der Wohnung eingegriffen wird, ausschließlich um den Mieter bloß zu stellen und für eine Wiederverplombung dreist abzuzocken. Die Mieter haben ggf. legitime Gründe, den Rauchmelder abzumontieren, z.B. wenn das Gerät durch eine Fehlfunktion brummt und die Mieter erheblich beinträchtigen. Ich möchte die Richter sehen, die den Mietern zumuten, so eine drastische Geräuschbelästigung bis zum Wartungstermin auszuhalten. Im Gegenteil, eine derartige Zwangsituation, von Mietern zu erwarten a) auf Spurensuche zu gehen, ggf. über Tage bis der Rauchmelder als Geräuschbelästigung ausgemacht ist, und b) so geschehen, dann noch bis zum Termin auszuharren, statt das Gerät sofort abzumontieren und außer Belästigungsreichweite zu verbringen.
Im Gegenteil, diese *heimtückische Gängelung* ist sehr wahrscheinlich illegal, da diese sinnlose "Funktion" ausschließlich der versuchten Umsatzsteigerung auf dem Rücken argloser Mieter dient.
Ich rate betroffenen Mietern auf keinen Fall dem versuchten, kostenpflichtigen Wartungszwangstermin für die Wiederverplombung zuzustimmen, auch wenn sie das Gerät *aus welchen Gründen auch immer kurzfristig abmontiert haben*, da die eigentliche Funktion nach Rücksetzen an die Decke ja nach wie vor gegeben ist und das Gerät keinen Schaden hat, also die eigentliche Funktion ja in keiner Weise beeinträchtigt ist. Das würde ich dieser Firma schriftlich genau so mitteilen, damit kristallklar ist, dass der Versuch, mich finanziell mit Methoden der Heimtücke zu belasten, definitiv den Rechtsweg nach sich ziehen würde.