Verpixeln von Kennzeichen bei YouTube-Videos?

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Seit Einführung der DSGVO zählen Kfz-Kennzeichen zu den personenbezogenen Daten und dürfen nicht ohne Grund/Erlaubnis veröffentlicht werden.

https://dsgvo-gesetz.de/themen/personenbezogene-daten/#:~:text=DSGVO%20Personenbezogene%20Daten,oder%20identifizierbare%20nat%C3%BCrliche%20Person%20beziehen.

Das Verpixeln ist also immer ratsam, wenn du nicht irgendwann Probleme bekommen möchtest.

Personen müssen nicht verpixelt werden, wenn sie nur im Hintergrund zu sehen sind (kein Hauptbestandteil des Videos).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich nutze YouTube seit 2008 fast täglich

yeahitsme007  23.05.2024, 02:02

soweit ich weiß müssen Personen immer dann verpixelt werden wenn man sie nicht um Erlaubnis gefragt hat UND wenn sie jemand indentifizieren kann/ könnte. Theoretisch sogar an der Kleidung (meine ich hätte ich mal gelesen, aber das wäre schon heftig). Jedenfalls verpixel ich alle erkennbaren Nummernschilder und Gesichter.

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KevinHP  23.05.2024, 06:13
@yeahitsme007

Das kommt mitunter auch auf die Art der Aufnahme an. Wenn du als Tourist in einer Stadt bist und über einen Platz schwenkst, musst du grundsätzlich niemanden unkenntlich machen.

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yeahitsme007  01.06.2024, 14:31
@KevinHP

das war auf jeden Fall so VOR der DSGVO ("Beiwerk"). Aber hast du dafür zufällig einen Beleg, daß das auch jetzt noch gilt? hatte mich damals genauer damit befaßt (als die DSGVO eingeführt wurde) und meine gelesen zu haben, daß man ohne (widerrufbare!) Einwilligung niemanden unter welchen Umständen auch immer identifizierbar auf Fotos / Videos veröffentlichen darf.Das betrifft sogar Fotografen, die stellen meines Wissens dann ein Schild auf, daß fotografiert wird und wer was dagegen hat solle sich melden bzw. außer "Reichweite" bleiben.

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VanLegion  11.05.2023, 04:13

Leider sind sich nicht mal Juristen 100%ig einig. Letzter Stand war dass man erst dann verpixxeln muss wenn es explizit um ein bestimmtes Fahrzeug handelt. Jedoch nicht wenn die Fahrzeuge offenbar im Verkehr untergehen. Bei Personen gilt ähnliches. Wenn du explizit eine Person abfilmst musst du sie verpixxeln, filmst du aber die Landschaft oder ein Konzert wo die Person in der Menge nur kurz zu sehen ist, muss man sie nicht verpixxeln.

Des weiteren muss man verpixxeln falls man Personen oder Autofahrer in rufschädigenden Situationen filmt, z.b bei einer Straftat, wenn er aus einem Bordell kommt oder sonst durch in eine missgünstige Lage geschädigt werden würde.

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Ja mußt du, kenne das von dashcam Kanäle, die damit Probleme hatten.

Musik und Gespräche von anderen sind ebenfalls ein Problem


Johan109 
Beitragsersteller
 18.04.2022, 21:30

Bei Dashcams ist es ja so, dass auf die Autos und die Besitzer Bezug genommen wird. Bei mir ja eben nicht. Soweit war ich ja auch schon, aber trotzdem danke.

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SirAndiusNr2  18.04.2022, 21:38
@Johan109

Nein, es gibt ja auch unbeteiligte. Die müssen ebenfalls gepixelt werden.

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Ja das Nummernschild darfst du nicht Filmen und Menschen auch nur mit ihrer Erlaubnis


KevinHP  19.04.2022, 11:02

Das ist ziemlich pauschal und daher vermutlich so allgemein nicht richtig.

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