Verpflichtet Klausel in Mietvertrag zum Kauf?

6 Antworten

Nein, es ist nur die Begründung dass der Mietvertrag befristet sein darf. Man könnte als Käufer sogar noch beim Notartermin abspringen

Nein, es ist nur die Begründung für die Befristung. Wenn Du als Mieterin gar nicht vor hast, das Haus zu kaufen, würde ich Vermieters baldmöglichst darüber in Kenntnis setzen. Fällt der Grund für die Befristung weg, ist der Mietvertrag unbefristet.

Ansonsten besteht der Sinn der Klausel im Prinzip nur darin, die Mieterin bis wenigstens 1.4.2025 in der Wohnung zu halten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Kesapa 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 15:36

D.h. man könnte uns also auch nicht einfach rauswerfen, wenn wir uns jetzt zB im Januar dazu entscheiden, das Haus doch nicht zu kaufen?

bwhoch2  18.11.2024, 15:46
@Kesapa

Der Mietvertrag ist nicht so formuliert, dass mit Abschluss des Mietvertrags gleichzeitig ein Kauf zum 1.4.2025 vereinbart wurde. Lediglich eine Befristung wurde vereinbart, die es Euch nicht ermöglicht, bereits am 3. Dezember den Mietvertrag zum 28. Februar zu kündigen. Das ist die einzige Wirkung.

Jeder weiß, dass zu einem rechtswirksamen Kaufgeschäft für eine Immobilie neben dem Notarvertrag auch eine Finanzierung benötigt, eine genaue Untersuchung der Bestandsimmobilie und die endgültige Vereinbarung eines für beide Seiten passenden Kaufpreises. Das scheint bei Euch noch nicht der Fall zu sein.

Wenn Ihr Euch im Januar dazu entscheidet, das Haus doch nicht zu kaufen, kann Euch der Verkäufer am 1.4. nicht auffordern, das Haus zu räumen, da der Befristungsgrund weg gefallen ist. Hätte man es neutral formuliert, nämlich, "weil das Haus verkauft wird", sähe es anders aus. Dann hätten die Vermieter spätestens bis zum 1.4. einen konkreten Käufer präsentieren müssen.

Von Experte Gerhart bestätigt

Nein.

Zulässige Begründungen für eine Befristung wären Eigenbedarf, des Vermieters, Umbau/Abriss oder Bedarf für einen Mitarbeiter/Angestellten des Vermieters nach Ablauf der Befristung besteht.

Ein Verkauf der Immobilie kann nur notariell abgeschlossen werden, der Mietvertrag verpflichtet zu nichts. Auch ein evtl Vorvertrag ist rechtlich nicht bindend.

Was aber gilt: wenn der Kauf zustande kommt, endet auch das Mietverhältnis.

Wobei ich glaube, dass eine solche Vereinbarung gar nicht nötig ist. Wenn der bisherige Mieter Eigentümer wird, dann endet automatische das Vertragsverhältnis mit dem Vorbesitzer.

Wenn der Kauf aber nicht zustande kommt, dann ist das ein befristeter Mietvertrag, der Mieter kann ich also nicht auf Kündigungsfristen berufen.