Vermieter reagiert auf meine Kündigung nicht?


01.08.2024, 15:45

Also ich habe es per Einschreiben - Rückschein abgeschickt und der Empfang wurde auch bestätigt, die Quittung mit seiner bzw. der Unterschrift seiner Frau ist vorhanden

7 Antworten

Grundsätzlich ist eine Kündigung eine sogenannte einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Auf Deutsch: Der Vermieter muss darauf gar nicht reagieren. Die Kündigung ist wirksam, sofern sie vertragsgemäß ist und dem Vermieter zugestellt wurde.

Wenn Du das per Einschreiben gesendet hast, dürfte das als Nachweis reichen.

Ich würde mich dann ca. 2 Wochen vor Mietende bei dem Vermieter melden und einen Abnahmetermin vereinbaren.

Vielleicht ist es sinnvoll, das telefonisch zu tun. Dann wartet man auch nicht auf eine Antwort.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Wenn er gerade im Urlaub ist kann das Einschreiben nicht zugehen. Das würde bedeuten, ihr habt noch nicht gekündigt.

Besser wäre ein Einwurfeinschreiben gewesen. Das liegt im Briefkasten und ist damit zugegangen.

Ich würde nachfragen!

Eine Pflicht zu reagieren besteht nicht.

Es wäre besser gewesen, die Kündigung der Wohnung per "Einwurf - Einschreiben" zu senden, aber auch als Einschreiben sollte es passen.

Gib' dem Vermieter etwas Zeit, er wird sich schon noch melden!

Na, so ein wenig Kommunikation muss er ja anbieten, du willst ja die Übergabe regeln und alles. Ich würde ihn anrufen oder, sofern er in der Nähe wohnt, einfach mal vorbeischauen. Der Wasserschaden muss ja auch weiter bearbeitet werden, denn irgendwann sollen da ja wieder zahlende Mieter rein. Ruf ihn an, du brauchst ja Planungssicherheit

um Gottes willen niemals ohne Auszugs Protokoll das vom Vermieter unterschrieben werden muss (siehe Immscout24) einfach ausziehen...der kann dir sonst alles mögliche unterschieben.

Hast du ihn mal angerufen ?


Gerhart  01.08.2024, 17:39

Zeugen und Videobeweis reicht, Protokoll fordert der Gesetzgeber nicht, aber es wäre besser

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