Vermieter erlaubt Haustierhaltung nicht?
Hallo,
Ich lebe seit etwas über 2 Jahren in meiner Wohnung und habe mich vor einigen Monaten dazu entschlossen, einen Hund zu adoptieren. Vorab habe ich mich natürlich darüber informiert, welche Gründe aus rechtlicher Sicht dagegen sprechen und vom Vermieter aufgeführt werden könnten. Dessen Zustimmung ist laut Gesetz schließlich verpflichtend. Nachdem ich sicher gestellt habe, dass sämtliche Gründe dagegen ausgeschlossen waren, habe ich ihm also einen schriftlichen Antrag zugesendet, den er jedoch mit völlig lächerlichen und rechtlich zudem irrelevanten Gründen abgelehnt hat. Ich bat ihn daraufhin, seine Entscheidung noch einmal zu überdenken, da er (so auch mein Anwalt) auf den Gegebenheiten basierend dazu verpflichtet ist, die Zustimmung zu erteilen.
Nun antwortet er einfach nicht mehr, aber der Hund muss aufgrund einer Erkrankung der Züchterin einige Wochen früher zu mir ziehen.
Kann er mir einfach kündigen, wenn er mir die Zustimmung nicht erteilt hat, bevor der Hund zu mir kommt? Schließlich hätte er diese eigentlich schon lange erteilen müssen.
Sollte ich im Ernstfall die Zustimmung einklagen?
4 Antworten
Die Wohnung gehört dem Vermieter. Nicht dir.
Wenn ein Vermieter einen Grund finden möchte um keine Haustiere zu dulden, dann findet er einen.
auf jeden Fall ist das Verhältnis zum Vermieter nachhaltig gestört, wenn du das ohne seine Zustimmung machst. Da braucht dann der Hund nur einmal bellen oder sich irgendjemand beschweren, dann war’s das.
oder er kündigt dir halt wegen Eigenbedarf oder sonstwas.
Der Leidtragende wird wieder der Hund sein, der nach kurzer Zeit wieder weg muss.
Nun wenn du den Hund holst wirst du über kurz oder lang die Wohnung verlieren... der Vermieter kann x andere Gründe finden dich raus zu schmeissen. Der Leidtragene ist wieder der Hund.
Der Vermieter findet ganz locker einen Grund warum er keinen Hund in seinem Mietshaus will.
Dagegen wirst du auch nicht mit einem Anwalt ankommen.
Wenn ich ehrlich sein soll, selten blöd von dir so zu agieren...
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, frag die um Rat. Wenn nicht, dann schau dich im Internet bei Anwaltseiten nach Rat um.
Habe ich gemacht. Sowohl der Mieterschutz, als auch einige Anwälte in einem entsprechenden Forum waren sich einig, dass er die Zustimmung erteilen muss.
Es gibt festgelegte Gründe, die ein Vermieter aufführen darf, um eine Haustierhaltung zu verbieten. Da weder Allergien im Haus vorhanden sind, die anderen Mietparteien ebenfalls keine Enwände haben und es sich nicht um einen Kampfhund handelt, ist ein Verbot im Voraus rechtswidrig.
Aus irgendwelchen frei überlegten Gründen darf er die Zustimmung nicht verweigern.