Vermieter drückt sich vor Herdaustausch?
Kurzgefasst:
Habe mehrere Probleme in der Wohnung - die Heizung hat sich von der Wand gelöst. Der Herd geht nicht. Mein Türrahmen ist kaputt und man kann meine Tür jederzeit ohne große Kraft aufdrücken XD.
Nun war der Vermieter schon da und hat sich alles angeguckt, er sagt er schickt Leute vorbei für die Heizung und für die Tür. Den Herd/ Ofen hat er angeblich bestellt gehabt. Nun, das war jedoch schon vor ein paar Monaten :D Ich rufe seitdem immer bei ihm an. Zweiten mal meinte er dass sie den Ofen bestellen (Obwohl er es ja eigentlich schon gemacht haben sollte). Beim dritten Mal ging auf einmal seine "Sekretärin" ran - ich habe ihn über seine Handynummer angerufen - und die sagt immer nur "Er ruft zurück". Das letzte mal wo sie es sagte, ist schon eine lange Weile her.
Jemand irgendwelche Tipps für mich?
5 Antworten
Ist der mitvermietete Herd defekt, solltest du schriftlich (Einwurfeiunschreiben) eine Frist zur Behebung setzen. Kommt dann der V. in Verzug, darfst du selbst das Nötige veranlassen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Diese Absicht im gleichen Schreiben ankündigen.
Das Gesetz gibt die Möglichkeit, dass man eine Ersatzvornahme machen kann, wenn der Vermieter nach eine angemessenen Frist nichts macht. Das bedeutet, man lässt die Sachen selber reparieren und fordert die Kosten dann vom Vermieter oder verrechnet mit der Miete. Dazu am besten alles als Brief mit Einwurf Einschreiben machen.
Das hängt davon ab, welche Küchenausstattung im Mietvertrag steht.
Steht da kein Herd, dann ist Er Mietereigentum und muss vom Mieter selber Ersetzt werden.
Steht Er mit im Mietvertrag, dann ist der Vermieter zuständig.
Er muss nicht im MV stehen. Befindet er sich bei Mietbeginn in der Wohnung und wurde nicht direkt vom Vormieter übernommen, gilt er rechtlich als mitvermietet. Es sei denn, im Mietvertrag ist das ausdrücklich ausgeschlossen.
Setz ihn offiziell schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über all die Mängel in Kenntnis. Setze ihm eine Frist (Datum nennen) von 3 Wochen zur Mängelbeseitigung.
Nach Fristablauf ein erneutes Schreiben mit auf 10 tage terminierter Nachfrist UND der Ankündigung, ab dem auf Fristablauf folgenden Monatsersten die Miete zu mindern. Eine defekte Heizung, ein defekter Herd, eine kaputte Wohnungstür...drohe ihm mit 75% Mietminderung.
Das war keine GUTE ANTWORT. Einwurfeinschreiben ist das Primat!
Und: Mietminderung ab 1. Tag nach Inkenntmissetzung des Vermieters.
Die Antwort von Dea ist völlig richtig. Was soll der Vermieter denn bitte machen? Vor Gericht gehen? Dann erzählst du dem Richter die Geschichte und er wird dir sagen dass das in Ordnung ist oder eben nicht. Im letzteren Fall musst du halt die unrechtmässige Mietminderung halt nachzahlen...
Aber ob die 75% Kürzung stimmen, ist Fraglich.
Nicht nur Nachzahlen.
Es könnte auch durch die Unberechtigte Kürzungshöhe zum Verlust der Whg. kommen.
Es ist wohl zu viel. Aber das ist in meinen Augen nicht schlimm. Im schlimmsten Fall verurteilt ein Gericht den FS dazu die Differenz zu zahlen.
Und der Vermieter kündigt dann in dem Zeitraum die Wohnung, nach Abmahnungen.
Bis es vor Gericht geht.
Daher mein Tip
MIETERVEREIN.
Wenn die Summe unberechtigt ist, dann sieht es für den Vermieter schon besser aus.
Mit 75% drohen im Brief kann man immer machen. Ob mans danach durchzieht ist eine andere Sache.
Wenn man sich mit dem Vermieter anlegt muss man immer mit einer Kündigung rechnen.
Hahaha, ich halte euch mal auf dem laufenden ob ich nun obdachlos bin oder nicht XD
ruf weiter an
Bist Du Anwalt für Mietrecht, oder wieso kommst Du auf 75% Mietminderung?
Das beste um genaue Antworten zu bekommen sind Mietervereine und keine Online Frageseiten.
Da auf den Online Frageseiten auch UNQUALIFIZIERTE ANTWORTEN kommen können.