Verliere ich jetzt meinen Bf 17 Führerschein da ich am Handy war beim Fahrrad fahren?

SCKDT  28.05.2020, 08:07

Warst du alleine unterwegs?? Meine Mutter hätte mir damals den Kopf abgerissen, wäre ich am Handy...

Kevin030802 
Beitragsersteller
 28.05.2020, 08:39

Ich war ja mit dem Fahrrad unterwegs und wurde am Handy erwischt

6 Antworten

Ich nehme an, dass du dann noch in der Probezeit bist?

Wie wird  Handy am Steuer  in der Probezeit sanktioniert?
Neben einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg, muss der Fahranfänger Probezeitmaßnahmen fürchten, da es sich um einen  A-Verstoß handelt. Die  Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und der Betroffene muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/handy-am-steuer-probezeit/


Kevin030802 
Beitragsersteller
 28.05.2020, 08:31

Aber wie ist es den mit dem Fahrrad? Da ich damit ja angehalten wurde mit dem Handy?

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Nein, der Führerschein ist nicht weg.

Aber das Handy am Steuer ist ein sogenannter A-Verstoß. Das heißt es gibt eine Verlängerung der Probezeit und die Aufforderung an eine Aufbauseminar teilzunehmen.  Nur wenn an diese innerhalb der Frist nicht teilgenommen wird, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen, bis die Teilnahme nachgewiesen werden kann.

Dazu kommt halt das normale Bußgeld, aktuell eines Wissens 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.

Kevin030802 
Beitragsersteller
 28.05.2020, 08:01

Also heißt dies, ich verliere mein Führerschein nicht und ich muss auch kein Aufbauseminar machen weil ich auf dem Fahrrad war, ist das so?

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und wo war Deine Begleitperson im Auto????? alleine gefahren???


Kevin030802 
Beitragsersteller
 28.05.2020, 08:05

Ich war mit dem Fahrrad unterwegs

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Handy auf dem Fahrrad wird anders bestraft als am Steuer. Das Bußgeld beträgt 55,- und es gibt keinen Punkt und normalerweise auch keine Auswirkung auf den Führerschein.


migebuff  28.05.2020, 12:18

Handy am Steuer ist trotzdem ein A-Verstoß, auch wenn der Bußgeldkatalog zwischen Kraftfahrzeug und Fahrrad unterscheidet, siehe Anlage 12 FeV:

A. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen

2. Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften:

2.1 Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über

- die sonstigen Pflichten des Fahrzeugführers in Bezug auf den Betrieb eines elektronischen Gerätes (§ 23 Absatz 1a)

§23 Abs 1a StVO spricht von "Fahrzeugen", wozu auch ein Fahrrad zählt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn...
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Bußgeld von 100€ plus nen Punkt

Bist du allein gefahren? mit BF17?


Kevin030802 
Beitragsersteller
 28.05.2020, 07:59

Ich war mit dem Fahrrad unterwegs und wurde angehalten, weil ich am Handy war. Deshalb ist meine Frage ob ich jetzt meinen Auto Führerschein (Bf17) verliere.

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