Verlasse ich die bedarfsgemeinschafft (jobcenter) wenn ich ausziehe?

7 Antworten

Ja. Dann bekommen Deine Eltern Deinen Mietanteil nicht mehr für Dich und natürlich auch kein ALG 2 mehr für Dich, worauf Du als StudentIn aber sowieso keinen Anspruch hast.

Hinsichtlich des entfallenden Mietanteils kann es dann passieren, daß sie eine Kostensenkungsaufforderung bekommen = umziehen müssen.

Hoffentlich studierst du kein Deutsch, wenn du bei "dein onkel" wohnst.

Ansonsten verlässt du natürlich die Bedarfsgemeinschaft, aber deine Eltern bleiben dier gegenüber natürlich grundsätzlich unterhaltsverpflichtet.

Bitte klärt solche Fragen mit dem Jobcenter ab!. Man kann da wirklich viel falsch machen.

Wenn du dich bei deinen Eltern abmeldest und nicht mehr bei ihnen wohnst, dann gehörst du auch nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern, dir steht dann unter 25 min.das Kindergeld zu und das sollten sie dir dann auch nachweislich geben, denn sonst würde es als ihr Einkommen auf ihren eigenen Bedarf angerechnet.

Ja tust du..

Als Student hast du dann auch keinen eigenen Anspruch mehr auf alg 2 durch bafög

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das tust Du.

Deine Eltern bekommen dann nur noch Geld für sich.

Als Studentin stünde Dir kein ALG II zu - auch wenn Du noch zu Hause wohnen würdest.