Erklärung eigene Wohnung Finanzierung Jobcenter 18 ohne Einkommen?

6 Antworten

An sich bist du normalerweise gezwungen dort wohnen zu bleiben, nach jetzigem stand werden sie dich einfach wieder heim schicken und sagen sie können nichts für dich tun, wenn deine Eltern sind für dich verantwortlich bis du 25 oder 27 bist.

Wenn du triftige Gründe hast warum es bei deinen Eltern nicht mehr geht, kannst du dich ans Jugendamt wenden.. diese können dir ggf bescheinigen, dass es nicht mehr möglich ist mit deinen Eltern unter einem Dach zu leben. Jetzt weiß ich allerdings nicht ob du auch bei jemanden untergekommen sein musst..

Ich hatte früher auch größere Probleme und eine wirklich nette Mitarbeiterin hat mir dabei geholfen alles zu Regeln.

Ich musste mich aufjedenfall damals ohne festen Wohnsitz in der Gegend anmelden. Ich war zu dem Zeitpunkt bei einer guten Freundin untergekommen. Ich hab von meinem Jugendamt bestätigungen bekommen, wieso ich nicht weiter dort leben kann. Dann musste ich nen Haufen Formulare beim arbeitsamt oder jobcenter ausfüllen und hatte dort anschließend sehr viele Termine... als das alles durch war konnte ich mir eine Wohnung suchen, hatte ein bisschen Zeit mich einzurichten und alles drumherum zu erledigen und dann ging es eben weiter.

Ob der Streit an sich zwischen euch als Begründung ausreicht kann ich nicht sagen. Das müsstest du alles detailliert mit dem Jugendamt durchgehen. Wenn du allerdings nen Job hast kannst du natürlich jederzeit mit 18 ausziehen.

Am besten du rufst da einfach mal im Jobcenter an die wissen da am besten Bescheid. Ich weiß, dass du von deinen Eltern in diesem Fall auf jeden Fall auch noch Unterhalt verlangen kannst, ist auch nicht gerade wenig. Ein guter Kumpel hat das auch durch, wünsche ich besonders während der Schulzeit niemanden da du eh andere Probleme hast. Aber zieh es durch, danach geht es dir besser :)

Du musst dem Jobcenter als unter 25 jähriges Kind einen wichtigen Grund für deinen Auszug nachweisen bzw.glaubhaft machen.

Wenn es wirklich so schlimm ist wie Du behauptest, dann solltest Du dich ans zuständige Jugendamt wenden.

Sie können für dich ab der Vollendung des 18 Lebensjahres zwar nicht mehr tätig werden, aber unter 21 Jahren noch hilfreich zur Seite stehen.

So könnten sie dir z.B.ein Schreiben fürs Jobcenter erstellen, mit diesem hast Du dann auf jeden Fall bessere Chancen deinen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum bewilligt zu bekommen.

Dann schreibst Du einfach einen schriftlichen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum, erklärst deine Situation und wenn Du hast legst Du eine Kopie vom Schreiben des Jugendamtes bei und wartest ab was als Antwort kommt.

Stelle einen Antrag auf ALG 2, sofern dieses nicht bereits bezogen wird, beantrage auch den Auszug und begründe diesen Antrag so, wie hier.

Ob das Jobcenter insbesondere dem Auszugsantrag stattgibt, kann ich so nicht sagen.

Streitereien zu Hause können einen Härtefall darstellen, müssen aber nicht.

Unter 25-jährigen Personn bewilligt das Jobcenter Auszüge von zu Hause nur in Härtefällen.

Das wird nicht so laufen. Der Steuerzahler finanziert Dir keine Wohnung, weil Du Dich streitest.

  • Dir muss vom Jobcenter die Zustimmung zum eigenen Wohnraum erteilt werden. Das passiert nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Gibt es keinen Grund, so wird es keine Zustimmung geben.
  • Bis 25 Jahre sind grds die Eltern unterhaltspflichtig.