Eingeschränktes Halteverbot schilder 290.1 und 290.2?
Moin ich habe eine Verwarnung bekommen weil ich angeblich in einer Halteverbotszone geparkt habe.
Ich bin die ganze Straße abgelaufen und habe nach dem Anfang der Zone gesucht. Also nach dem Schild 290.1. Allerdings habe ich es nicht gefunden.
Reicht es tatsächlich aus wenn am Ende der Straße das Schild "Ende der Halteverbotszone" ,also 290.2, vorhanden ist damit die gesamte Straße als Zone gilt? Oder müssen beide Schilder gut einsehbar aufgestellt sein?
2 Antworten
Das Schild, das den Anfang der Zone kennzeichnet, muss nicht in derselben Straße stehen, sondern kann auch schon ein paar Straßen vorher gewesen sein, deswegen ist es ja eine "Zone".
Aber irgendwie musst du ja in diesen Bereich hinein gekommen sein, und dort stand sehr wahrscheinlich auch irgendwo das entsprechende Schild.
Ohne Anfangsschild wäre so ein Endschild ziemlich sinnlos. Also wird es dieses Anfangsschild auch irgendwo geben, ggf. am anderen Ende der Innenstadt.
Dass du eine Erinnerungslücke hast, wann und wo du am Anfangsschild vorbei gefahren bist, ändert nichts daran dass du in der Zone warst.