Verkaufte Ware wird beschädigt beim Empfänger geliefert; meine Schuld?
Hallo zusammen.
Ich habe letzten auf Kleinanzeige meinen Herd verkauft und versendet (125€). Gezahlt hat der Käufer über Paypal Freunde und Familie. Ich habe es für 10.95€ als Hermes Paket verschickt. Ich hatte es schon gepolstert und in den Karton von meinem neuen Herd getan, weil auch dem Karton „Vorsicht zerbrechlich“ stand. Nun ist die Ware beim Käufer angekommen, jedoch beschädigt. Der komplette Herd ist gerissen / gesprungen. Der Käufer hat das bei Hermes gemeldet (weil das Paket ja versichert und mit sendungsverfolgung ist), aber von Hermes kam bezüglich Erstattung eine Ablehnung. Jetzt droht mir der Käufer mit Anzeige und Anwalt.
kann er das ? Was nun ?
2 Antworten
Natürlich kann der Käufer etwas tun.
Eine Deiner Nebenpflichten als Verkäufer ist, die passende Verpackung zu wählen.
Die war wohl nicht so geeignet.
Er kann Dich auf Lieferung der gekauften Ware verklagen. Notfalls musst Du sogar einen neuen Herd kaufen, und den an ihn übereignen.
Ob er das wirklich tut, steht auf einem anderen Blatt.
Der Verkäufer schuldet dem Käufer als kaufvertragliche Nebenpflicht eine angemessene und bruchsichere Verpackung.
Der Käufer muss im Schadensfall mit dem Paket, der Innenverpackung (!) und der beschädigten Ware zum Versanddienstleister gehen, um den Schaden aufnehmen zu lassen.
Der Versanddienstleister haftet nämlich nur, wenn das Paket von außen beschädigt wurde, nicht aber bei mangelhafter Verpackung.
Für die ist der Verkäufer zuständig, und wenn er unzureichend verpackt hat, dann haftet er.