Verkaufte Ware wird beschädigt beim Empfänger geliefert; meine Schuld?

2 Antworten

Natürlich kann der Käufer etwas tun.
Eine Deiner Nebenpflichten als Verkäufer ist, die passende Verpackung zu wählen.
Die war wohl nicht so geeignet.

Er kann Dich auf Lieferung der gekauften Ware verklagen. Notfalls musst Du sogar einen neuen Herd kaufen, und den an ihn übereignen.

Ob er das wirklich tut, steht auf einem anderen Blatt.

Der Verkäufer schuldet dem Käufer als kaufvertragliche Nebenpflicht eine angemessene und bruchsichere Verpackung.

Der Käufer muss im Schadensfall mit dem Paket, der Innenverpackung (!) und der beschädigten Ware zum Versanddienstleister gehen, um den Schaden aufnehmen zu lassen.

Der Versanddienstleister haftet nämlich nur, wenn das Paket von außen beschädigt wurde, nicht aber bei mangelhafter Verpackung.

Für die ist der Verkäufer zuständig, und wenn er unzureichend verpackt hat, dann haftet er.